Bundesregierung will keine "wilde Überwachung" am Arbeitsplatz

Heimliche Videos, ausgespähte Daten: Die Bundesregierung will einer "wilden Überwachung" von Mitarbeitern einen Riegel vorschieben und den Datenschutz verbessern, ohne die Wirtschaft stark einzuschränken. Der Bundesinnenminister legte dazu Eckpunkte vor.

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Von
  • dpa

Nach mehreren Skandalen in großen Firmen will die Bundesregierung den Datenschutz für Arbeitnehmer stärken. Eine heimliche Videoüberwachung oder eine Gesundheitsprüfung von Beschäftigten soll es nur noch unter Voraussetzungen geben. "Wir wollen bestimmte Schutzlücken schließen", sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am heutigen Mittwoch in Berlin. Die Interessen der Betriebe sollen dabei nicht übermäßig eingeschränkt werden. Er räumte ein: "Natürlich gibt es im Einzelfall immer Abgrenzungsprobleme." Bis zur Sommerpause will er dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorlegen.

Die schwarz-gelbe Koalition reagiert damit auf mehrere Skandale aus den vergangenen Jahren. So hatte der Discounter Lidl Mitarbeiter mit versteckten Kameras überwacht und Krankheiten von Beschäftigten systematisch festgehalten. Die Deutsche Telekom spähte Telefondaten von Managern und Aufsichtsräten zu Journalisten aus, die Deutsche Bahn glich die Daten von Mitarbeitern mit jenen zu Firmen ab, zu denen sie Geschäftsbeziehungen hatte. Das soll es nicht mehr ohne weiteres geben.

Der damalige SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz hatte kurz vor der Bundestagswahl 2009 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Die schwarz-gelbe Koalition will den Datenschutz für Beschäftigte nun nicht in einem eigenen Gesetz regeln, sondern das Bundesdatenschutzgesetz ergänzen. Die Pläne von Scholz wurden überarbeitet.

Grundsätzlich gilt demnach: Überwachung nur, wenn sie erforderlich ist und wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sonst drohen Geldbußen von bis zu 300 000 Euro. Künftig soll eine heimliche Videoüberwachung von Beschäftigten nur unter erschwerten Voraussetzungen wie konkretem Verdacht möglich sein. Grundsätzlich soll sie aber nur dann erlaubt sein, wenn "wichtige betriebliche Interessen" gewahrt werden müssen.

Eine Gesundheitsprüfung soll nur dann zulässig sein, wenn sie nötig ist, um die Eignung eines Mitarbeiters für eine Tätigkeit festzustellen – auch dann aber nur mit Einwilligung. Der Arbeitgeber bekommt nach den Plänen nur das Ergebnis der Untersuchung, nicht die genaue Diagnose. Wenn es erforderlich ist, soll ein Arbeitgeber die Daten seiner Beschäftigen nutzen können – um Straftaten oder Vertragsverletzungen zu verhindern. Zusätzliche Daten sollen aber nur erlaubt sein, wenn ein konkreter Verdacht besteht.

Die Inhalte von Telefonaten werden weiter besonders geschützt. Im Kampf gegen Korruption und um den technischen Betrieb aufrechtzuerhalten, soll aber eine Kontrolle von Telefon, E- Mails und Internet "im erforderlichen Maß" möglich sein. Eine Ortung während der Arbeits- und Bereitschaftszeit etwa per GPS ist nach Plänen von de Maizière nur zulässig, wenn es der Sicherheit des Mitarbeiters oder der Koordinierung seines Einsatzes dient. (anw)