Bayerns Innenminister setzt sich weiterhin für "Killerspiele"-Verbot ein

Joachim Hermann verteidigt auf Abgeordnetenwatch.de seinen Vergleich von gewalthaltigen Computerspielen mit Drogenkonsum und Kinderpornografie. Außerdem erneuert er seine Kritik an der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle.

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Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) hat seinen im März 2009 geäußerten Vergleich von gewalthaltigen Computerspielen mit Drogen und Kinderpornografie verteidigt. In einer Stellungnahme auf der Parlamentarier-Plattform Abgeordnetenwatch.de schrieb der Politiker, er habe mit dem Vergleich aufrütteln wollen. "Während Drogenkonsum in unserer Gesellschaft mit Recht nicht akzeptiert ist und Kinderpornografie allgemein auf Verabscheuung stößt, werden die Gewaltorgien auf Computerbildschirmen in ihren Auswirkungen leider von vielen verharmlost und schöngeredet." Hermann tritt weiterhin für ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für "Killerspiele" ein.

Es gebe einige Untersuchungen anerkannter Wissenschaftler aus der Medienwirkungsforschung und den Neurowissenschaften, nach denen die Gewaltbereitschaft steige und die Fähigkeit zum Mitleid sinke, je intensiver jemand gewalthaltige Computerspiele spielt. Das Spielen derartiger Spiele unterscheide sich hinsichtlich der schädlichen Auswirkungen deutlich vom bloßen passiven Betrachten vergleichbarer Filme. Dabei verweist Hermann unter anderem auf den Leiter der Klinik für Psychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, Professor Manfred Spitzer, sowie auf eine Metastudie aus den USA, die 130 Forschungsergebnisse mit 130.000 Versuchspersonen ausgewertet hat.

Zwar seien Gewaltdarstellungen nach §131 des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt, mit Ausnahme weniger Beschlagnahmen laufe dieser Straftatbestand bei Computerspielen aber weitgehend leer, meint Hermann. Ursache sei die "viel zu großzügige Kennzeichnungspraxis der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK)". Ein Spiel, das von der USK einmal für den Markt freigegeben worden ist, könne nicht mehr von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert werden. "Das geltende Jugendschutzrecht lässt daher zu, dass höchst problematische, gewalthaltige Spiele in Deutschland frei verkäuflich sind." Damit erneuert Hermann die Kritik , die er bereits im September 2008 am seinerzeit verschärften Jugendschutzgesetz geäußert hatte. Die USK hatte die Kritik stets zurückgewiesen.

Es sei die Tatsache nicht wegzudiskutieren, dass bei fast allen Amokläufen in Deutschland der Amokläufer im Besitz von Killerspielen war, schrieb Hermann weiter. "Wir wollen keine Gesellschaft, in der Gewalt zur Selbstverständlichkeit wird." Auf die auf Abgeordnetenwatch gestellte Frage, inwiefern die Ausbildung von Wehrpflichtigen zum Töten im Gegensatz zum simulierten Töten in Videospielen mit dem Wertekonsens in Deutschland vereinbar sei, ging der Innnenminister nicht ein. (anw)