CFP: US-Regierung gegen Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von TK-Daten

Das amerikanische Justizministerium spricht sich gegen Verpflichtungen für Internetprovider aus, sämtliche Spuren von Netznutzern aufzuzeichnen.

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Die amerikanische Regierung legt keinen Wert darauf, dass Internetprovider Verbindungs- und Nutzungsdaten ihrer Kunden auf Vorrat speichern. Dies erklärte Betty Shave von der Computer Crimes and Intellectual Property Section des US-Justizministeriums auf der Konferenz Computers, Freedom & Privacy (CFP) in Berkeley. "Das ist eine Entscheidung, die den Unternehmen überlassen bleiben sollte", so die Regierungsvertreterin. Von Verpflichtungen für die Vorratsdatenspeicherung, wie sie hierzulande momentan der Bundesrat durchsetzen will, hält sie nichts.

Selbst der Brief, den US-Präsident George W. Bush nach den Anschlägen vom 11. September an die Führung der Europäischen Union geschickt und darin um die Überprüfung der Datenschutzregelungen der EU gebeten hatte, habe sich nicht von dieser grundsätzlichen Washingtoner Linie abgewandt, betonte Shave. In dem Schreiben hatte Bush sich für die "die Speicherung von wichtigen Daten über eine angemessene Zeit" zur effektiveren Strafverfolgung stark gemacht.

Die Position dahinter sei, führte Shave aus, dass Provider bei Verdachtsmomenten durchaus auf Zuruf der Behörden die Kommunikationsdaten bestimmter Nutzer aufzeichnen sollen. Entsprechende Regelungen würden in den USA bereits seit acht Jahren gelten. Auch international vertrete die US-Regierung diese Linie, die sich beispielsweise in der umstrittenen Cybercrime-Konvention des Europarates widerspiegele. Seit Herbst steht die Ratifizierung des ersten internationalen Rahmenwerks zur Bekämpfung der Computerkriminalität auf der Agenda des US-Senats. Shave hofft, dass sich die Senatoren für die Ratifizierung des Dokuments aussprechen, das die US-Regierung bereits unterzeichnet hat.

Barry Steinhardt, Rechtsexperte der American Civil Liberties Union (ACLU), warnte dagegen entschieden vor der Umsetzung des Abkommens in amerikanisches Recht. Es sei viel zu weit gefasst und beziehe sich beispielsweise auch auf jeden Verbrecher, der ein Internet-fähiges Mobiltelefon in der Tasche habe. Zudem könnten gemäß der verabschiedeten Fassung des internationalen Vertrags auch Vorfälle verfolgt werden, die nur in einem der angeschlossenen Länder als Straftat gelten. Steinhardt missfällt zudem, dass in der Konvention Werte wie Datenschutz oder Schrankenrechte für die Nutzer im Urheberrechtsbereich überhaupt nicht angeführt werden.

Das rühre sicher auch daher, unterstrich der Bürgerrechtler, dass das Abkommen hinter verschlossenen Türen allein von den Regierungen zusammengeschustert worden sei. Die Zivilgesellschaft oder die Wirtschaft sei nicht gefragt worden. Bezeichnenderweise hätten es bisher erst Länder wie Albanien, Estland, Kroatien oder Litauen ratifiziert, die nicht gerade für demokratische Debatten bekannt seien. Auch in anderen Ländern solle der Hinweis auf die "internationalen Verpflichtungen" nun genutzt werden, um eine parlamentarische Diskussion zu umgehen. Laut Shave wirkt sich die Konvention dagegen in keiner Weise auf das bestehende US-Recht aus. Sie stelle hauptsächlich sicher, dass Cyberkriminalität auch in Entwicklungsländern mit weniger juristischen Erfahrung künftig besser verfolgt werden könne.

Zur Konferenz Computers, Freedom & Privacy 2004 siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)