BGH prüft Verurteilung von Mobilcom-Gründer Schmid

Gerhard Schmid kämpft an diesen Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof um einen Freispruch. Das Landgericht Kiel hatte den Ex-Milliardär im Januar 2009 wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

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Von
  • dpa

Der Gründer und frühere Vorstandsvorsitzende der Mobilcom AG, Gerhard Schmid, kämpft an diesen Donnerstag (15. April) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um einen Freispruch. Das Landgericht Kiel hatte den Ex-Milliardär im Januar 2009 wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Vorangegangen war ein Prozess über eineinhalb Jahren mit einer schier endlosen Liste von Anträgen und etlichen überraschenden Wendungen. Am Ende hatte das Gericht keine Zweifel, dass Schmid im Jahr 2002 Geld und Unternehmensanteile im Gesamtwert von 1,2 Millionen Euro nach Liechtenstein geschafft hat, um sie vor einer drohenden Pfändung in Sicherheit zu bringen.

Hintergrund war, dass die sächsische Landesbank dem Manager ein Darlehen von 100 Millionen Euro kündigen wollte. Diese Absicht sei trotz des "Durcheinanders und Tohuwabohus" bei der SachsenLB klargewesen, so das Landgericht in seinem Urteil. Dadurch habe die Zahlungsunfähigkeit gedroht. Schmid habe wissen müssen, dass er sich mit seinen Transfers auf eigene Konten in Liechtenstein strafbar machen könnte. Durch die Überweisungen sei der Zugriff der Gläubiger erschwert, Vermögenswerte seien systematisch beiseitegeschafft worden, so die Richter damals.

Das Gericht fand allerdings auch deutliche Worte für die Bank: Diese habe das Geschäft "auf Gedeih und Verderb" mit Schmids Mobilcom-Aktien abgesichert, deren Wert in "dramatischer Talfahrt" abstürzte. Zudem gingen die Richter davon aus, dass die Kündigung von Schmids 100-Millionen-Euro-Darlehen durch die SachsenLB auf falschen Berechnungen beruhte und damit unrechtmäßig war.

Die Staatsanwaltschaft hatte damals zweieinhalb Jahre Haft für den Ex-Milliardär gefordert. Auch sie legte Revision ein. Neben dem Bankrott-Verfahren droht dem 57-Jährigen ein weiterer Prozess am Kieler Landgericht wegen Untreue. Ein Termin steht nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht fest. In einem weiteren Verfahren ermittelt die Behörde nach ihren Angaben wegen Verdachts des vorsätzlichen Bankrotts. Dieses Verfahren steht im Zusammenhang mit der Verurteilung Schmids, die jetzt der BGH überprüft. Darum wollen die Ermittler zunächst abwarten, was nun in Karlsruhe herauskommt. (anw)