Liberalisierung des Internet-Vertriebs von Markenartikeln gefordert
Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) hat die EU-Kommission am Dienstag aufgefordert, die Regeln fĂĽr den Internet-Vertrieb von Markenartikeln zu liberalisieren. Hintergrund ist eine Neufassung der Leitlinien zur sogenannten vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung.
Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) hat die EU-Kommission am Dienstag aufgefordert, die Regeln für den Internet-Vertrieb von Markenartikeln zu liberalisieren. Hintergrund ist eine Neufassung der Leitlinien zur sogenannten vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die unter anderem "Qualitätsanforderungen an die Verwendung des Internets zum Weiterverkauf von Waren" zum Inhalt hat. So heißt es unter Punkt 54 etwa, dass ein Hersteller "nach der GVO von seinen Händlern verlangen kann, über ein Geschäft oder einen Ausstellungsraum zu verfügen, bevor sie den Online-Vertrieb aufnehmen".
Für den bhv wird dadurch der Online-Handel gegenüber dem stationären Handel benachteiligt: "Die Regeln erlauben es Warenherstellern weiterhin, reine Internet-Händler vom Vertrieb auszuschließen, wenn diese nicht zusätzlich Ladengeschäfte betreiben", erklärt der bvh-Geschäftsführer Christoph Wenk-Fischer. Statt die alte Norm aus dem Jahr 1999, die Ende Mai ausläuft, den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, bremse der Gesetzgeber die Entwicklung des Internets mit der GVO-Neufassung weiter aus, kritisiert der Verband, der dabei vom Europäischen Verband für Online- und Versandhandel (EMOTA) unterstützt wird.
Die Kaufbereitschaft der Deutschen im Internet sei ungebrochen und werde noch zunehmen, verdeutlicht Wenk-Fischer, "es ist daher an der Zeit, die Beschränkungen des Online-Handels endlich aufzuheben und das Internet als gleichberechtigten Vertriebskanal anzuerkennen." Die EU-Kommission hatte im Juli vergangenen Jahres angekündigt, die bis 2010 befristete "Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen" mit einigen Änderungen verlängern zu wollen. Bis Ende September nahm die Kommission Stellungnahmen zu der geplanten Neufassung (PDF-Datei) entgegen.
Die Betreiber der Online-Handelsplattform eBay hatten in diesem Zusammenhang mehr als 750.000 Unterschriften für eine Petition gegen "Versuche einiger Markeninhaber und Hersteller, den Verkauf und Wiederverkauf ihrer Produkte im Internet einzuschränken" gesammelt. Aus Sicht der eBay-Händler wird die Gruppenfreistellungsverordnung unter anderem dazu genutzt, Preise und Vertriebswege zu kontrollieren. Brüssel verweist hingegen darauf, dass man mit den Richtlinien Servicequalität und den stationären Handel schütze, der andere Kosten bei seiner Preiskalkulation berücksichtigen müsse als ein Online-Händler. (pmz)