Auslegungssache 112: Ländle unter Aufsicht

Im c't-Datenschutz-Podcast resümiert der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württembergs Prof. Tobias Keber sein erstes Jahr im Amt.

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Videokonferenz mit Holger Bleich (links), Tobias Keber (rechts) und Joerg Heidrich (unten)

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Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Holger Bleich

Dass eine Landesdatenschutzbehörde weitgehend geräuschlos von einer kompetenten Hand in die nächste übergeben wird, ist mitterweile keine Normalität mehr. In Baden-Württemberg hat das funktioniert: Vor rund einem Jahr, am 1. Juli 2023, trat Prof. Tobias Keber die Nachfolge von Stefan Brink als Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württembergs an.

Der baden-württembergische LfDI Prof. Tobias Keber in der Auslegungssache

In Episode 112 des c't-Datenschutz-Podcasts plaudert Keber über sein erstes Amtsjahr und erläutert, wie er seine Behörde sieht. Der studierte Jurist war zuvor von 2012 bis 2023 Professor für Medienrecht und Medienpolitik an der Hochschule der Medien Stuttgart. Keber ist außerdem seit seit 2015 Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD).

Einen Schwerpunkt der Tätigkeit seiner Behörde legte er im ersten Jahr auf die Betrachtung von Künstlicher Intelligenz (KI) aus datenschutzrechtlicher Perspektive. Dazu sammelt seine Behörde derzeit jede Menge interessantes Lesematerial. In der Episode spricht sich Keber wie viele seiner Kolleginnen und Kollegen dafür aus, dass hierzulande die deutschen Datenschutzbehörden als Aufsicht für die bald in Kraft tretende KI-Verordnung fungieren. Der Behördenleiter fordert einen pragmatischen Blick auf generative KI und erzählt, dass er schon heute dutzende KI-Projekte öffentlicher Stellen im Ländle datenschutzrechtlich beurteilen muss.

Episode 112:

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Hier geht es zu allen bisherigen Folgen:

(hob)