Internetcafés mit Spiele-Computern brauchen Erlaubnis

Das Berliner Oberverwaltungsgericht bestätigte ein Urteil der Vorinstanz, laut dem Internet-Cafés mit Computerspielen eine Erlaubnis brauchen.

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Wer ein Internetcafé auch mit Computerspielen betreiben will, braucht dazu nach einer Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts eine Spielhallen-Erlaubnis. Damit wurde die Klage von Café-Betreibern gegen eine Schließung abgewiesen, teilte das Gericht heute mit (Urteil vom 12. Mai 2004 -- OVG 1 B 20.03).

Es komme nicht darauf an, ob an den Computern tatsächlich überwiegend gespielt oder gesurft wurde, heißt es. Da die installierten Spiele allen Gästen offen standen, müsse von einem spielhallenähnlichen Betrieb ausgegangen werden. Dafür müsse aber eine entsprechende Erlaubnis vorliegen, die die Kläger nicht hatten. Das Gericht bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil der Vorinstanz.

Die Kläger hatten in ihrem Betrieb vernetzte PCs aufgestellt, die ihre Kunden gegen Entgelt zum Surfen im Internet, aber auch für Computerspiele nutzen konnten. Nachdem bei Überprüfungen Jugendliche bei Computerspielen wie Counter-Strike angetroffen wurden, untersagte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die weitere Nutzung.

Bei den Spielen könne der Jugendschutz verletzt werden, argumentierten die Richter. Dies stelle ein Gefahrenpotenzial dar. In entsprechenden Vorschriften für den Betrieb von Spielhallen werde das berücksichtigt. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. (anw)