Bundesrat stimmt Telekommunikationsgesetz zu

Das Ländergremium fordert die Bundesregierung auf, eine Gesetzesnovelle nun so rechtzeitig einzubringen, dass sie noch vor Ablauf der Legislaturperiode in 2006 beschlossen werden kann.

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Von
  • Torge Löding

Der Bundesrat hat heute dem vom Deutschen Bundestag auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses geänderten Telekommunikationsgesetz (TKG) zugestimmt. In einer Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Gesetzesnovelle nun so rechtzeitig einzubringen, dass sie noch vor Ablauf der Legislaturperiode im Jahr 2006 beschlossen werden kann. Insgesamt will der Gesetzgeber das TKG einer Generalüberholung unterziehen. Der Entwurf ist nicht mehr durchgehend in einzelne Paragraphen, sondern in elf nach Themen wie "Marktzutritt", "Vergabe von Frequenzen, Nummern, Wegerechten", "Universaldienst" oder "Gebühren und Abgaben" geordnete Teile mit zahlreichen Unterabschnitten gegliedert. Auf die aktuelle Version hatten sich Vertreter von Regierung und Opposition nach einem anderthalbjährigen Streit geeinigt.

Unter anderem gestaltet das Gesetz den Wettbewerbsrahmen neu. So gibt es den Konkurrenten der Deutschen Telekom Antragsrechte an die Hand, mit denen sie bei Verdacht auf Missbrauch der Marktmarkt gegen den Ex-Monopolisten vorgehen können. Diesem drohen dann verschärfte Sanktionen. Kritisch beäugt hatten Wirtschaftsverbände vor allem die Änderungen am datenschutzrechtlichen Teil -- darunter die heftig umstrittene Speicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat -- und den Wegfall von Kostenerstattungen bei automatischen Abfragen von Verbindungsdaten. Datenschützer kritisieren zudem, dass sich künftig jeder Polizist ohne Richtervorbehalt die Passwörter für Mailboxen von Handys oder gar von Webmail-Accounts besorgen kann. (tol)