Mobilfunk und TV teilen sich digitale Dividende in Ă–sterreich

Wie in Deutschland ist auch in Österreich durch die Abschaltung der analogen Fernsehsender viel Frequenzspektrum frei geworden. Die zuständigen Regierungsmitglieder haben sich nun auf eine Aufteilung verständigt.

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Durch die Abschaltung der analogen Fernsehsender ist auch in Österreich viel Frequenzspektrum frei geworden. Bislang war ungeklärt, wie es in Zukunft genutzt werden soll. Sowohl Mobilfunk-Netzbetreiber als auch die Rundfunkbranche erhoben Anspruch. Nun haben sich die zuständigen Regierungsmitglieder auf eine Aufteilung verständigt: Die obersten, derzeit primär ungenutzten 72 MHz (790 bis 862 MHz, auch als Kanal 61 bis 69 bezeichnet) sollen für Mobilfunkdienste versteigert werden. Die unteren 320 MHz (470 bis 790 MHz, bis Kanal 60) bleiben wie bisher kostenfrei für die Ausstrahlung digitalen Fernsehens gewidmet.

Verkehrsministerin Doris Bures und Medienstaatssekretär Josef Ostermayer (beide SPÖ) stützen sich bei ihrer Entscheidung auf eine von der Regulierungsbehörde RTR in Auftrag gegebene Studie, die jüngst veröffentlicht wurde. Demnach ist der Nutzen für Bevölkerung und Unternehmen am größten, wenn der obere Bereich vollständig für mobile Breitbanddienste verwendet wird. Dabei steht die flächendeckende Versorgung ländlicher Räume im Mittelpunkt. Bures sieht in den Frequenzen eine Grundlage für "Investitionen, neues Wachstum und Beschäftigung", während Ostermayer betont, dass der untere Bereich eine flächendeckende Versorgung mit Rundfunk sicherstelle. "Auch eine Umstellung auf hochauflösendes Fernsehen ist dabei möglich."

Zustimmung und Lob kommen von dem Koalitionspartner ÖVP und der Mobilfunkbranche. Allerdings fordern beide eine schnellere Versteigerung der Frequenzen. Der von Bures und Ostermayer als frühester Termin angegebene Zeitraum Ende 2011 oder Anfang 2012 sei zu spät. In Deutschland läuft die entsprechende Versteigerung bereits.

Von Seiten der ORS – einer Sendetochter von ORF und Raiffeisen –, Kabelnetzbetreibern und Veranstaltern kommt indes Kritik an der "voreiligen Entscheidung". Funkmikrofone sind bislang Sekundärnutzer einiger neu zu vergebender Frequenzen. Auch bei bestimmten Hörgeräten könnte es zu Problemen kommen. Kabelnetzbetreiber haben ihren Kunden ungeschirmte Set-Top-Boxen verkauft oder vermietet. Funkt im Abstand von unter einem Meter zu der Box ein Handy in dem jeweiligen Frequenzband, kann es zu Störungen beim Fernsehempfang kommen. Veranstalter und Kabelnetzbetreiber fordern Abschlagszahlungen für ihre Umrüstungen. Die Mobilfunker verweisen darauf, dass dies aus dem Erlös der Frequenzversteigerung finanziert werden könnte. (anw)