Junge Union Hessen fordert einklagbares Recht auf Privatkopie

Die Junge Union Hessen will ihre im Januar gestartete Kampagne für "eine faire Ausgestaltung des Urheberrechts" fortsetzen; im Urheberrecht soll zudem ein Recht auf Privatkopien verankert werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 214 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Volker Zota

Beim 81. Landestag in Rüsselsheim beschlossen die Delegierten der Jungen Union Hessen einstimmig, ein Recht auf Privatkopie zu fordern. Der Bundesregierung soll die Aufforderung unterbreitet werden, im anstehenden zweiten Korb der Urheberrechtsnovellierung ein für Verbraucher einklagbares Recht auf Privatkopien für Besitzer von Originalen oder Originallizenzen vorzusehen.

Während sich der Bundesverband der Jungen Union bereits im Februar für den Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken durch Digitale Rechteverwaltung (DRM) aussprach, um gegen den Fluch der Raubkopien vorzugehen, sieht die hessische JU darin keinen Sinn. Stattdessen schlägt sie die weitreichende Verwendung von Wasserzeichen vor sowie eine konsequente Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Nicht zuletzt setzt die Junge Union Hessen auf einen "Bewusstseinswechsel" bei den Nutzern.

Bereits im Januar hatte der hessische Arm der Jungen Union die nach eigenen Angaben erfolgreiche Kampagne für das Recht auf Privatkopie gestartet, die sie ebenfalls weiterführen will. (vza)