Verbraucherschützer: Mehr als 11.000 Beschwerden über 1N Telecom

Seit Jahren treibt die 1N Telecom ihr Unwesen und zieht Getäuschten das Geld aus der Tasche. Verbraucherschützer berichten über mehr als 11.000 Beschwerden.

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Wild gestikulierender Mann am Telefon

(Bild: fizkes/Shutterstock.com)

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Immer wieder erhalten zahlreiche Telekom-Kunden bundesweit irreführende Werbebriefe des Anbieters 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf. Inzwischen gibt es nach Angaben des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) mehr als 11.000 Beschwerden. Die Deutsche Telekom habe gegen den Namensvetter bereits mehrere einstweilige Verfügungen erwirken können. Verbraucherzentralen gehen juristisch ebenfalls gegen die irreführende Kundenansprache vor und planen dazu eine Sammelklage.

Seit Anfang 2022 kursieren die irreführenden Werbebriefe der 1N Telecom, regelmäßig warnen verschiedene Verbraucherzentralen und auch die Telekom. Die persönlich adressierten Schreiben mit der aktuellen Festnetzrufnummer erwecken den Eindruck eines offiziellen Schreibens der Deutschen Telekom wegen eines Tarifwechsels. Viele Kunden bemerken erst nach Erhalt der Kündigungsbestätigung durch die Telekom, dass sie einen Anbieterwechsel beauftragt haben. In Beratungsgesprächen stellten die Betroffenen klar, dass sie ihren Anbieter gar nicht wechseln wollten: In mehr als 75 Prozent der Fälle wollen die Kunden nach Angaben der Telekom gar nicht zur 1N Telecom wechseln.

Laut Tagesschau hat die Bundesnetzagentur 2023 bereits rund 15.000 Wechsel zu 1N Telecom stoppen können. Demnach gibt es laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln "genügend Anhaltspunkte" dafür, dass "organisatorische Defizite bei der Verarbeitung von Widerrufen und Anfechtungen bestanden". Nachdem Betroffene aufgrund eines nicht funktionierenden Telefonanschlusses auch keine Notrufe hätten absetzen können, sehe das Gericht zudem auch eine Gefahr für die Gesundheit. 1N Telecom äußert sich bisher nicht zu den Vorwürfen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und andere Zentralen wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben den Anbieter aufgrund mehrerer Rechtsverstöße verklagt, inzwischen wurden 17 unterschiedliche rechtliche Schritte eingeleitet. Nach einem ersten Erfolg darf die 1N Telecom bestimmte Vertragsklauseln nicht mehr anwenden und nicht mehr schreiben, dass Kunden ihre bisherige Rufnummer übertragen müssen. Zudem muss das Unternehmen inzwischen auch eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme angeben.

Ein früheres, betrügerisches Schreiben hat die Telekom bereits verbieten lassen, das die 14-tägige Widerrufsfrist betrifft. 1N Telecom übermittelt Portierungsaufträge erst nach Ablauf der Frist an die Telekom, womit den Kunden laut Telekom die Möglichkeit genommen wird, von ihrem fristgerechten Widerruf Gebrauch machen zu können. Kunden, die dennoch nicht wechseln wollen, werden von 1N Telecom mit Schadenersatzforderungen in dreistelliger Höhe konfrontiert – nach Informationen der Verbraucherzentralen setzt die 1N Telecom dazu auch Inkasso-Unternehmen ein.

Für betroffene Kunden empfehlen Verbraucherschützer und die Telekom, rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls eine Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung auszusprechen. Dazu stellt der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) eine Reihe von Briefen zur Verfügung – sogar einen für Erziehungsberechtigte.

Ebenfalls steht eine Anleitung der vzbv zum Umgang mit Schreiben der 1N Telecom bereit. Bei Werbebriefen sollte demnach beispielsweise nichts getan werden, Begrüßungsschreiben oder Schadenersatzforderungen sollten jedoch auf keinen Fall ignoriert werden. Ferner steht dort auch, dass die 1N Telecom beispielsweise "nach der Teilnahme an einem angeblichen Aldi-Gewinnspiel von der Firma ZooLoo LLC plötzlich die Bestätigung über einen Auftrag zum 'günstigen DSL16-Tarif' erhalten" haben. Auch nach einem angeblichen Gewinnspiel zu der Handelsmarke Balea erhielten Betroffene einen Portierungsauftrag.

Außerdem prüft die Verbraucherzentrale eine Sammelklage. Die Telekom kündigte im Februar 2024 an, auch in Zukunft "alle ihr zur Verfügung stehenden juristischen Mittel und Wege" ausschöpfen zu wollen, "um die irreführende Kundenansprache der 1N Telecom zu unterbinden".

(mack)