Verfahren des Staates New York gegen Microsoft geht weiter

Nun muss sich Microsoft doch vor einem New Yorker Gericht für seine Verträge mit PC-Händlern rechtfertigen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 54 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Torge Löding

Bereits am Dienstag hat das Oberste Gericht in New York entschieden, dass die Klage des Bundesstaates gegen Microsoft weitergehen kann, wie jetzt bekannt wurde. Damit hob das Gericht die Entscheidung einer niedrigeren Instanz auf, die den Staat New York zuvor gestoppt hatte. In seiner Begründung führte das Gericht aus, die Lizenzpolitik des Konzerns weise durchaus Merkmale des Versuchs einer Monopolbildung auf, die es zu untersuchen gelte. Microsoft-Sprecherin Stacy Drake äußerte sich nach Bekanntgabe des Urteils enttäuscht.

Bei dem Verfahren handelt es sich nicht um den Antitrust-Fall. Es geht vielmehr um den Vorwurf, dass Microsoft gegen Paragraph 349 der Geschäftsgesetzgebung verstoßen habe, indem der Konzern mit seiner Software-Lizenzierungspraxis Konkurrenten geschädigt habe. In seinen Verträgen mit PC-Händlern habe Microsoft diesen das Windows-Betriebssystem quasi aufgezwungen und damit Wettbewerber wie Linux ausgeschaltet, lautet der Vorwurf. Daraus resultierten höhere Preise; Microsoft weist diese Darstellung zurück. (tol)