Ab 2016 gilt die EU-Verordnung UNECE-R 41.04 für neue Motorräder

Grenzwertig

Ab 2016 gilt mit Inkrafttreten der EU-Verordnung UNECE-R 41.04 für neue Motorräder die Abgasnorm Euro4, ABS wird Pflicht und dr Regeln für Lärmemissionen verschärft. Technisch bedeuten die neuen Regelungen viel Aufwand für die Hersteller

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Köln, 20. Oktober 2015 – Ab 2016 gilt mit Inkrafttreten der EU-Verordnung UNECE-R 41.04 für neue Motorräder die Abgasnorm Euro4, ABS wird Pflicht und dr Regeln für Lärmemissionen verschärft. Die Kräder sollen hinsichtlich der Emissionen endlich deutlich manipulationssicherer sein als bisher. Technisch bedeuten die neuen Regelungen viel Aufwand für die Hersteller.

Für das nächste Jahr haben die Motorradhersteller bereits eine ganze Reihe neuer Modelle angekündigt, die sich technisch in einigen Punkten entscheidend von den bisherigen unterscheiden werden. Ab dem 1. Januar 2016 tritt die Norm Euro4 in Kraft. Dabei geht es vor allem um niedrigere Abgasgrenzwerte und Geräuschemissionen.

Zu laute Auspuffanlagen sind besonders an sonnigen Wochenenden ein Problem auf beliebten Motorradstrecken, aber auch in den Innenstädten. Es gibt immer wieder schwarze Schafe, die ihre Auspuffanlagen manipulieren, indem sie illegal den sogenannten „dB-Eater“ aus dem Schalldämpfer entfernen oder Sportauspuffanlagen aus dem Zubehör montieren, was einen deutlichen Lärmanstieg zur Folge hat. Die betreffenden Fahrer mögen es als sportlich empfinden, der Großteil der restlichen Bevölkerung findet es entnervend.

Geprüft und doch zu laut

Aber auch einige Serien-Auspuffanlagen, die nicht manipuliert sind, können extrem laut werden. Wie kann das sein, wenn doch bisher neue Modelle bei der Typprüfung höchstens 80 dB bei der Vorbeifahrtmessung erreichen durften? Nun, auch unter den Motorradentwicklern gibt es findige Ingenieure, die die Steuercomputer einiger Modelle so programmiert haben, dass der Rechner die Bedingungen einer Typenprüfung erkennt. Die Lautstärke eines Motorrads wird streng nach Vorschrift im zweiten und dritten Gang gemessen. Das dB-Messgerät steht in einem bestimmten Abstand und Winkel zum Fahrzeug. Bei einer Messung fährt das Motorrad mit Tempo 50 vorbei, bei der zweiten Messung wird dann in Höhe der Messanlage Vollgas gegeben. Der Computer kappt bei den Bedingungen in den beiden Gängen kurzfristig die Motorleistung und reduziert dadurch die Lautstärke. Die andere Möglichkeit ist der Einbau einer sogenannten Soundklappe im Auspuff, die bei besagten Bedingungen im zweiten und dritten Gang vorübergehend schließt und so die Geräuschgrenzwerte für die Messung einhält. Darüber darf der hochdrehende Motor wieder brüllen wie er will. Klingt erstmal schwer illegal, ist es aber nicht, weil in keinem Gesetzestext steht, dass es verboten ist. Bislang.