Abgasbetrug: Audi akzeptiert 800 Mio. Euro Strafe

Für die Verwendung unerlaubter Abschalteinrichtungen in seinen V6- und V8-Dieselmotoren hat die Staatsanwaltschaft München II heute (16. Oktober 2018) einen Bußgeldbescheid gegen Audi in Höhe von insgesamt 800 Mio. Euro erlassen

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Audi V6 TDI
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Von
  • Florian Pillau

Für die Verwendung unerlaubter Abschalteinrichtungen in seinen V6- und V8-Dieselmotoren hat die Staatsanwaltschaft München II heute (16. Oktober 2018) einen Bußgeldbescheid gegen Audi in Höhe von insgesamt 800 Mio. Euro erlassen.

Die von Audi entwickelten V6- und V8-Diesel liefen mit Prüfstandserkennung.

(Bild: Audi)

Er setzt sich zusammen aus einer Strafe von 5 Mio. Euro für „fahrlässige Ordnungswidrigkeiten“. Dazu kommt eine „Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile“ in Höhe von 795 Mio. Euro. Audi nimmt den Bußgeldbescheid an, wird also keine Rechtsmittel dagegen einlegen. Gleichzeitig wird das Gerichtsverfahren wegen dieser Ordnungswidrigkeit gegen Audi abschließend beendet.

Weil Audi eine Marke von Volkswagen ist, wird sich das Bußgeld gegen Audi als zusätzlicher negativer Sondereinfluss direkt auf das Konzernergebnis von Volkswagen für das Geschäftsjahr 2018 auswirken. Das gab Volkswagen heute in einer Pressemitteilung bekannt.

Laut Verkehrsministerium hatte Audi in Modellen mit den genannten Motorisierungen eine sogenannte Lenkwinkel-Erkennung eingesetzt. Sie meldet der Abschalteinrichtung sobald sich das Fahrzeug im Prüfstand steht. Wird das Lenkrad nicht bewegt, arbeitet die Abgasreinigung wie vorgeschrieben. Sobald das Lenkrad mehr als 15 Grad eingeschlagen wird, erhöht sich der Ausstoß von gesundheitsschädigendem Stickoxid (NOx).

Wie die Deutsche Presseagentur meldet, läuft trotz des verhängten Bußgelds gegen Audi das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München gegen noch tätige und ehemalige Führungskräfte des Autoherstellers weiter. Nach wie vor werde gegen 20 Beschuldigte ermittelt, sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag (16. Oktober 2018). Mit dem Bußgeld sei lediglich ein anhängiges Ordnungswidrigkeitsverfahren abgeschlossen worden.

Bei den Ermittlungen gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler und weitere Beschuldigte geht es um den Verdacht des illegalen Verkaufs von Fahrzeugen mit gefälschten Abgaswerten. Stadler sitzt in Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde sei am Oberlandesgericht München anhängig, sagte der Sprecher. Die Staatsanwaltschaft habe eine Stellungnahme hierzu eingereicht. (fpi)