Alte Pendlerpauschale wieder in Kraft – Regierung kündigt Erstattungen an

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Von
  • ssu

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem heutigem Urteil (2 BvL 1/07) die umstrittene Neuregelung der Pendlerpauschale zum 1. Januar 2007 für verfassungswidrig erklärt hat, tritt die zuvor geltende Regelung wieder in Kraft. Demnach können Arbeitnehmer, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, je Arbeitstag 30 Cent pro Entfernungskilometer zum Betrieb als Werbungskosten geltend machen.

Vor dem Karlsruher Urteil konnten seit 2007 nur noch die Pendler, die entsprechend weit von der Arbeitsstätte entfernt wohnten, diese Pauschale erst ab dem 21. Entfernungskilometer in Ansatz bringen. Der Fiskus hatte sich hierdurch Mehreinnahmen von rund 2,5 Milliarden pro Jahr versprochen.

Das Bundesfinanzministerium reagierte auf das höchstrichterliche Urteil mit der Ankündigung, umgehend zur alten Regelung zurückzukehren. Außerdem sollen die Finanzämter angewiesen werden, die verfassungsgemäße Regelung auch rückwirkend auf das Jahr 2007 anzuwenden und "möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009" entsprechende Rückzahlungen zu leisten.

Auch wer in seiner Steuererklärung für 2007 gar keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht habe, könne dies nunmehr seinem Finanzamt mitteilen. Dieses werde dann von Amts wegen die Änderung des Steuerbescheids veranlassen, heißt es weiter.

Bundesfinanzmninster Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) erwarten, dass so bis zu 3 Milliarden Euro an rund 20 Millionen Pendler ausgeschüttet werden. Nach dem Willen der beiden Politiker soll der Staat auf eine Gegenfinanzierung der Steuerausfälle von insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009 verzichten, "um einen konjunkturpolitischen Impuls zu geben".

Nach Darstellung des Bundesfinanzministeriums bedeutet das Urteil für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer – unter der Annahme, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag schon durch andere Werbungskosten vollständig ausgeschöpft ist – bei einer Entfernung zum Arbeitsort von der Wohnung von 20 Kilometern und 220 Arbeitstagen eine Verringerung der Steuerlast um rund 350 Euro jährlich.

Wie eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 aussehen wird, will die Bundesregierung "zur gegebenen Zeit" entscheiden, hieß es heute. Jetzt gelte es, "alle Kraft" der Umsetzung des heutigen Urteils zu widmen – insbesondere auf die Finanzbeamten dürften einige Überstunden zukommen. (ssu)