Billige Autolampen tauchen E-Prüfsiegel in schlechtes Licht

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Von
  • ssu

Billige H7-Lampen für Autoscheinwerfer weisen – trotz E-Kennzeichen auf der Verpackung – oftmals erhebliche Mängel auf. Dies geht aus einem aktuellen Bericht der ARD-Sendung Ratgeber Auto+Verkehr hervor.

Die Redaktion hatte 10 Lampen des Typs H7 zu Preisen zwischen 4 Euro und 22 Euro unter anderem in Baumerkt-Filialen gekauft und im Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe testen lassen.

Erstes Testkriterium war, ob die Lichtmenge ausreichend ist. Bei Produkten von Osram und Philips war dem Bericht zufolge alles in Ordnung. Hingegen scheiterten die meisten Billiglampen aus der Stichprobe an dem Kriterium. Besonders schwach hätten Lampen mit blau getöntem Glas abgeschnitten, die den Eindruck erwecken sollen, das Auto sei mit Xenonscheinwerfern ausgerüstet. So erreichte die Lampe namens Future Light, gekauft bei Conrad, nur 74 Prozent der vorgeschriebenen Lichtmenge. Noch schlechter schnitt die "Cartrend" von Obi mit lediglich 55 Prozent der Soll-Lichtmenge ab.

Als weiteres Probelm stellte sich die Hitzeentwicklung infolge zu hoher Leistung der Lampe heraus. Bei dem Billigprodukt Bonus aus der Baumarktkette Max Bahr sei zwar die Lichtmenge in Ordnung, aber die Leistung in Watt viel zu hoch gewesen – Schäden am Scheinwerfer können die Folge sein. "Überrascht" zeigten sich die Mitarbeiter des Lichttechnischen Instituts in dem Fernsehbeitrag, wie stark die Lage der Glühwendel bei einigen Testlampen von der vorgeschriebenen Position abwich. Dabei sei diese entscheidend für die richige Ausleuchtung der Straße, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.

Die auf die "verheerenden" Test-Ergebnisse angesprochenen Handelsketten Max Bahr, Obi und Conrad wollen dem Bericht zufolge die Lampen aus dem Regal nehmen und sie von ihren Lieferanten überprüfen lassen. Zugleich rechtfertigten sich die Unternehmen gegenüber dem ARD-Ratgeber damit, dass ihnen für die beanstandeten Lampen gültige Prüfzertifikate vorlägen.

Nach Auskunft des Zentralverbands der Elektronikindustrie (ZVEI) werden jedoch vor Verkaufsstart der jeweiligen Lampe nur einige Exemplare gemäß einschlägiger ECE-Norm geprüft. Bei Bestehen kann die gesamte Charge mit dem E-Siegel gekennzeichnet werden. Aus der laufenden Produktion findet jedoch keine Nachprüfung statt, heißt es weiter. (ssu)