Das letzte Wort hat das Bundesverfassungsricht in Karlsruhe

Bundesfinanzhof erklärt Pendlerpauschale für verfassungswidrig

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Von
  • ssu

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Neuregelung der so genannten Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Seit dem 1. Januar 2007 können Pendler die Kosten für den Arbeitsweg erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend machen – die daraus folgenden Steuermehreinnahmen will die Bundesregierung verwenden, um Haushaltslöcher zu stopfen.

In einem heute veröffentlichten Beschluss (VI R 17/07) vertritt der BFH hingegen die Ansicht, dass die vom Gesetzgeber zur Begründung angeführte Haushaltskonsolidierung für sich genommen noch keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen darstelle.

Nun muss das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die derzeitige Regelung mit der Verfassung vereinbar ist. Das Karlsruher Gericht hatte bereits vor dem BFH-Beschluss angekündigt, in diesem Jahr eine Entscheidung zur Pendlerpauschale zu fällen. Berufstätige können darauf hoffen, dass sich die Verfassungshüter der Auffassung des höchsten deutschen Finanzgerichts anschließen werden. (ssu)