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Ein Rückblick auf automobile Neuheiten und Nachrichten des Jahres 2012

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgehändigten Führerscheine bleiben bis zum 18. Januar 2033 gültig, auch Karten- oder Papierführerscheine (auch aus der ehemaligen DDR). Eintragungen auf dem neuen Führerschein stellen sicher, dass erworbene Besitzstände – etwa der alten deutschen Führerscheinklassen 1 (Motorräder), 2 (Lkw) oder 3 (Pkw) – bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins erhalten bleiben. Alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar erteilt oder verlängert werden, sind unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis automatisch auf 15 Jahre befristet.

(Bild: ADAC)

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