Endrohrmessung ab 1. Januar wieder generell Pflicht

Der Schadstoffausstoß von Autos muss künftig generell wieder direkt am Auspuff überprüft werden. Ab erstem Januar 2018 wird bei der Abgasuntersuchung für alle Fahrzeuge eine Endrohrmessung Pflicht, wie das Bundesverkehrsministerium heute mitteilte

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Endrohrmessung ab 1. Januar wieder generell Pflicht
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  • dpa

Ab nächstem Jahr müssen wieder Autos aller Baujahre zur echten Abgasmessung.

(Bild: TÜV Süd)

Der Schadstoffausstoß von Autos muss künftig generell wieder direkt am Auspuff überprüft werden. Ab erstem Januar 2018 wird bei der Abgasuntersuchung für alle Fahrzeuge eine Endrohrmessung Pflicht, wie das Bundesverkehrsministerium heute (22. September 17) nach der Zustimmung des Bundesrats zu einer entsprechenden Verordnung mitteilte.

Damit sei sicherer zu erkennen, wenn bei einem Auto die Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß funktioniere, sagte Minister Alexander Dobrindt (CSU). „Das betrifft Defekte, aber auch bewusste Manipulationen.“ Bisher gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab Januar 2006 ein zweistufiges Verfahren: Nur wenn beim Auslesen einer elektronischen Diagnose (OBD) Fehler entdeckt wurden, muss eine Endrohrmessung gemacht werden. (fpi)