Handy am Steuer: Strafen im Ausland höher als in Deutschland
Eine kurze SMS, ein schneller Anruf: In Deutschland kostet das Autofahrer 60 Euro, wenn sie zum Handy greifen. Aber das ist noch gar nichts. Wer im Urlaub im Ausland unterwegs ist, riskiert in solchen FĂ€llen noch ganz andere Summen.
"Stehe im Stau, komme spĂ€ter!" klingt nach einer vernĂŒnftigen Nachricht. Doch wenn Autofahrer mit dem Handy am Steuer erwischt werden, mĂŒssen sie nicht nur mit einem BuĂgeld von 60 Euro rechnen - auch ein Punkt in Flensburg ist dann so gut wie sicher. Und bei Urlaubsreisen ins Ausland kann das BuĂgeld sogar noch wesentlich höher sein. In Frankreich mĂŒssen Fahrer mit Strafen ab 135 Euro rechnen, in Spanien mit mehr als 200 Euro. "In diesen LĂ€ndern gibt es kein festgesetztes BuĂgeld, sondern es wird nach der Schwere des Falles und dem Einkommen des Fahrers entschieden", sagt Marion-Maxi Hartung vom ADAC.
Wer in Frankreich und in Spanien auf der vollen Autobahn das Handy nutzt, dĂŒrfte entsprechend mehr zu befĂŒrchten haben, als ein Fahrer nachts auf einer menschenleeren LandstraĂe. Feste BuĂgelder gibt es auĂer in Deutschland auch in den Niederlanden (230 Euro), in DĂ€nemark (umgerechnet 200 Euro), der Schweiz (umgerechnet 85 Euro) und in Luxemburg (75 Euro).
(Bild:Â h/A Archiv)
Handys am Steuer sind in Deutschland grundsĂ€tzlich verboten. Ganz egal ist dabei, ob der Fahrer telefoniert, eine kurze Nachricht schreibt oder einfach nur mit dem Handy in der Hand herumspielt. Darauf weist der TĂŒv Rheinland hin. Das gilt immer, wenn der Motor lĂ€uft und sogar, wenn sich der Wagen dabei gar nicht bewegt. Nur wenn der Motor ausgeschaltet ist, darf das Handy benutzt werden. Laut StraĂenverkehrsordnung benutzt ein Fahrer sein Smartphone rechtswidrig schon in dem Moment, in dem er das Telefon in die Hand nimmt. Ăber eine fest im Auto eingebaute Freisprechanlage kann ganz legal telefoniert werden. Der TĂV rĂ€t jedoch, fĂŒr lĂ€ngere GesprĂ€che auf einen sicheren Standplatz zu fahren. Gerade, wenn der Fahrer im Stau steht und genervt ist: Denn emotionale GesprĂ€che können ihn vom StraĂenverkehr umso leichter ablenken.
Unklar ist im Gegensatz zu Smartphones, ob Autofahrer Tablets und Laptops nutzen dĂŒrfen. Ganz gleich, ob die GerĂ€te einen Film auf dem Beifahrersitz abspielen oder man sie direkt in die Hand nimmt. DarĂŒber steht in der StraĂenverkehrsordnung nichts - "ebenso wenig wie ĂŒber das Klöppeln von Teppichen oder das Schnitzen von HolzmĂ€nnchen wĂ€hrend der Fahrt", sagt ADAC-Expertin Hartung. Das heiĂe aber nicht, dass solche FĂ€lle nicht geahndet werden. Das Benutzen von Laptops und Tablets sei in jedem Fall eine Ablenkung. Und die ist laut StraĂenverkehrsordnung zu vermeiden. Baut ein Fahrer deswegen einen Unfall, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt - und unter UmstĂ€nden sogar noch eine Regressforderung von bis zu 5000 Euro stellt.
(dpa) (mfz)