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Jahresrückblick 2018 Teil 1

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig war mit großer Spannung erwartet worden. Und die Richter haben klug entschieden, indem sie den an sie übergebenen Ball an die Politik zurückgespielt haben: So liegt die Entscheidung über Fahrverbote nicht mehr allein beim Bund. Ein Land oder auch eine Kommune kann allein bestimmen, ob sie Fahrverbote verhängt. Dabei muss, so die Richter weiter, die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Von der neuen Freiheit machte als erstes …

(Bild: Pro Mobilität)

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