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Stattdessen wollen die Entwickler erreichen, dass die individuelle Kennnummer eines Handys direkt an den Sensoren verschlüsselt wird. „Wir haben dann zwar ein Smartphone lokalisiert, das sich bewegt wie du, aber wir wissen nicht, dass es deins ist“, sagt Høeg. Ob das mit dem Gesetz in Einklang steht, entscheidet die Datenschutzbehörde.

Kann man die Kennung verschlüsseln?

Die hohen Datenschutzanforderungen seien in Deutschland ein Knackpunkt bei der Einführung von intelligenten Verkehrssystemen, sagt der Verkehrsforscher Philip Krüger von der TU Darmstadt. Ähnliche Tests wie in Kopenhagen gebe es auch hierzulande. Aber: „Sie müssen bei diesen Systemen dann wirklich sicherstellen, dass das anonymisiert ist, dass keine Rückverfolgbarkeit gegeben ist“, sagt Krüger. „In dem Moment, wo personenbezogene Daten gespeichert werden können, schlagen Datenschützer immer Alarm.“ (fpi)