München: Aufschub bei Streit um bessere Luft

Bayern bekommt nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mehr Zeit im Kampf für bessere Luft in München. Bis Ende des Jahres 2017 muss er nun ein vollzugsfähiges Konzept vorlegen

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München Siegestor

(Bild: Nagy / Presseamt München)

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  • dpa

Bis Ende 2017 muss ein Plan vorliegen, wie die Luft in München weniger dreckig werden soll.

(Bild: Nagy / Presseamt München)

Bayern bekommt nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mehr Zeit im Kampf für bessere Luft in München. Bis Ende des Jahres 2017 muss er nun ein vollzugsfähiges Konzept vorlegen, in dem etwa Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge vorgesehen sind, Andernfalls droht ein Zwangsgeld. Das geht aus einem Beschluss vom 27. Februar 2017 hervor, den das Gericht am Mittwoch (1. März 2017) veröffentlichte (Az.: 22 C 16.1427) und gegen den es kein Rechtsmittel gibt. Der Senat wies aber darauf hin, dass dem Erlass von Fahrverboten wohl rechtliche Hürden im Hinblick auf die Straßenverkehrsordnung entgegenstünden – also Bundesgesetzgebung.

Die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid werden in der bayerischen Landeshauptstadt alljährlich an zwei Stellen überschritten. 2012 hatte das Verwaltungsgericht München den Freistaat Bayern auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin verpflichtet, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Die Frist lag damals bei Ende Juni dieses Jahres. Dagegen hat der Freistaat Beschwerde eingelegt. Darum landete der Streit beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Erst letztes Jahr hatte das Verwaltungsgericht München die Staatsregierung verpflichtet, wirksamere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in der Landeshauptstadt zu ergreifen. Das Gericht drohte dem Freistaat das höchstmögliche Ordnungsgeld von 10.000 Euro an, falls er den Luftreinhalteplan nicht innerhalb eines Jahres nachbessert. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten den Staat verklagt. (mfz)