Punktereform im Bundeskabinett beschlossen

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Lange Wirkung

Eine wirkliche Verschärfung kommt mit der verlängerten Verjährung auf viele Autofahrer zu. Punkte für Straftaten mit Führerscheinentzug sollen erst nach elf Jahren gelöscht werden. Straftaten ohne Führerscheinentzug nach sechs Jahren, Ordnungswidrigkeiten nach drei bis sechs Jahren. Schwacher Trost: Einzelne Verstöße sollen künftig für sich verjähren. Bisher waren Punkte spätestens nach fünf Jahren weg, sofern keine neuen in der gleichen Kategorie hinzukamen.

Gleiche Regeln für alle

Ein Vorschlag für den sich viele bei der Bürgerbefragung, die im Mai 2012 stattfand, ausgesprochen haben, wurde nicht umgesetzt. Sie hatten Sonderegelungen für Vielfahrer gefordert. Wie die genau aussehen sollte, hat das Bundesverkehrsministerium nicht weiter erklärt. Eine solche Regelung wäre rechtlich aber auch nicht ganz einfach umzusetzen, denn ab wann gilt man als Vielfahrer und wie lässt sich das verifizieren? Die Teilnehmer der Befragung sprachen sich auch für mehr Verkehrskontrollen aus. Hier kann das Bundesverkehrsministerium nur wenig unternehmen, denn die Überwachung des Verkehrs ist Sache der Bundesländer. Das Verkehrsministerium will auf der Innenministerkonferenz die Länder aber dazu auffordern – man wird sehen, mit welchem Erfolg.

(mit Material der dpa) (mfz)