Seit November gelten in der EU neue Regelungen für die Fahrzeugsicherheit

Zukünftig müssen mehr Sicherheitssysteme serienmäßig an Bord von Neuwagen sein. Dazu gehören Reifendruckkontrollsysteme, verstärkte Rückbänke und anderes mehr

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Von
  • Gernot Goppelt

Zum 1. November 2012 sind in Europa einige neue Regeln zur Fahrzeugsicherheit in Kraft getreten. Sie gelten für alle Fahrzeuge, für die eine Typgenehmigung nach dem 1. November 2012 beantragt wird. Ab 2014 gelten sie für alle Fahrzeuge, die in der EU verkauft werden. Im Einzelnen werden sich folgende Sicherheitsanforderungen „greifbar auf die Sicherheit von Fahrern und Fahrzeuginsassen auswirken“, wie die Europäische Kommission formuliert:

Reifendruckkontrollsysteme sind spätestens ab 2014 für alle Neuwagen Pflicht.

(Bild: Continental)

– Der Fahrersitz muss nun mit einem Sicherheitsgurt-Warnsignal ausgestattet sein. Es erinnert den Fahrer optisch und akustisch daran, den Gurt anzulegen.

– Für Elektrofahrzeuge gelten strikte Sicherheitsanforderungen an die Elektrik, um die Nutzer zum Beispiel vor einem Stromschlag zu schützen.

– Fahrzeuge müssen an der Rückbank mindestens zwei Verankerungspunkte für Isofix-Kindersitze haben. Zudem werden neue Warnhinweise angebracht, die vor einer Montage von rückwärts gerichteten Kinder-Rückhaltesystemen auf Sitzen warnen, die mit Frontalairbags ausgestattet sind

– Die Rücklehnen der hinteren Sitze müssen künftig verstärkt werden, um einen Schutz vor Gepäckstücken im Falle eines Frontalaufpralls zu gewährleisten.

– Ein Reifendrucküberwachungssystem muss davor vor warnen, wenn es Luftdruckschwankungen gibt.

– Eine Gangwechselanzeige soll beim Kraftstoffsparen helfen.

Die neuen Regelungen wurden bereits 2009 mit der EU-Verordnung über allgemeine Sicherheit formuliert, welche mehr als 50 Richtlinien ersetzt. Darauf ist der zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani besonders stolz. „Es sei auch daran erinnert, dass mit der Verordnung über allgemeine Sicherheit eine der weitreichendsten Vereinfachungen der Rechtsvorschriften erzielt werden konnte, indem über 50 Richtlinien aufgehoben und durch eine einzige Verordnung ersetzt wurden.“ (ggo)