Sozialgericht Marburg: Abwrackprämie ist kein Hartz-IV-Einkommen

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  • ggo

Die Abwrackprämie darf Hartz-IV-Empfängern nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Marburg nicht als Einkommen angerechnet werden. Damit rechtfertige sich auch nicht die Kürzung des Hartz-IV-Satzes, wenn ein Bezieher beim Kauf eines neuen Autos die staatliche Umweltprämie von 2500 Euro bekomme, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Abwrackprämie diene in erster Linie der Ankurbelung der Konjunktur. Auch Hartz-IV-Empfänger müssten „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ zu einer Belebung der Wirtschaft beitragen können und dürften nicht dafür bestraft werden (Az.: 5 AS 222/09 ER).

Mit dem Beschluss gaben die Richter einer allein erziehenden Mutter aus dem nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis Recht, die mit ihrer 18 Jahre alten Tochter von Hartz-IV lebt. Die 50-Jährige, die zudem einen 400-Euro-Job hat, hatte sich einen neuen Kleinwagen gekauft und die Abwrackprämie erhalten. Ihre Mutter hatte sich finanziell an den Kosten für das Auto beteiligt. Die 50-Jährige braucht das Auto nach eigenen Angaben, um nach einer überstandenen Krebserkrankung regelmäßig zum Arzt zu fahren und auch für ihren 25 Kilometer weiten Arbeitsweg.

Die Arbeitsförderung Schwalm-Eder hatte der 50-Jährigen die Hartz- IV-Bezüge gekürzt, als diese die Abwrackprämie erhalten hatte. Die Behörde rechnete die Umweltprämie verteilt auf sechs Monate als Einkommen an, so dass der 50-Jährigen und ihrer Tochter bis Februar 2010 noch 232,99 Euro im Monat geblieben wären. Dagegen hatte die Frau in einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Marburg geklagt und Recht bekommen. Zur Anrechnung der Abwrackprämie auf Hartz-IV-Bezüge gibt es den Angaben nach bislang keine höchstrichterliche Entscheidung.

Ähnlich hatte vergangene Woche das Landessozialgericht in Halle entschieden und damit ein Urteil des Sozialgerichtes in Magdeburg bestätigt. (dpa) (ggo)