Streit um Nachrüstung von Dieselmotoren

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Daran will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) offenbar nicht glauben. Das Verwaltungsgericht in Schleswig verhandelt heute eine Klage der DUH, die Akteneinsicht beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in dieser Angelegenheit fordert. Nach Angaben von Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH vertritt, bezieht sich die geforderte Akteneinsicht auf alles, was 2015 vom KBA in Sachen Software-Updates, Rückrufanordnungen und ähnlichem gegenüber Volkswagen angeordnet wurde.

Das KBA hat die Akteneinsicht nach Gerichtsangaben vor allem unter Hinweis auf laufende strafrechtliche Ermittlungen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Volkswagen abgelehnt. Die Volkswagen AG ist zu dem Verfahren beigeladen. (Aktenzeichen.: 6 A 48/16)

Versachlichung

Mit einer zügigen Beruhigung oder gar einer Versachlichung der gesamten Debatte ist vorerst wohl nicht zu rechnen. Dabei wäre das geboten, denn von der aktuellen Situation profitiert keiner: Politiker verlieren das Vertrauen der Wähler, Verbraucher ihres in die Industrie. Die muss mit ungeplanten Wertverlusten zurechtkommen, was gerade die kleinen Händler oft hart trifft. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) rechnet mit einer Belastung von mindestens einer halben Milliarde Euro für den Fall, dass Fahrverbote kommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Städten und Kommunen das Recht eingeräumt, selbst über Fahrverbote zu entscheiden. Allerdings müsse dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

(mit Material der dpa) (mfz)