[Update] EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Auto-Kältemittel

Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Deutschland wegen eines inzwischen weitgehend verbotenen Kältemittels in Auto-Klimaanlagen. Das sagte EU-Industriekommissar Antonio Tajani am Donnerstag in Brüssel

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Von
  • Florian Pillau

EU-Industriekommissar Antonio Tajani.

(Bild: European Training Foundation)

Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Deutschland wegen eines inzwischen weitgehend verbotenen Kältemittels in Auto-Klimaanlagen. Das sagte EU-Industriekommissar Antonio Tajani am Donnerstag in Brüssel.

Seine Behörde kritisiert unter anderem, dass das Kraftfahrtbundesamt dem Hersteller Daimler im vergangenen Jahr eine nachträgliche Änderung der Fahrzeugzulassung gestattete. Unter der alten Genehmigung konnte das Mittel R134a noch zum Einsatz kommen. Daimler hält die Alternative, das in Europa erlaubte Mittel R1234yf, für feuergefährlich.

[Update] 23. Januar, 14:30 Uhr

Tajani betonte, eine Einigung mit der Bundesregierung sei noch möglich: „Ich stehe bereit für ein Treffen.“ Seine Behörde kritisiert unter anderem, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dem Hersteller Daimler im vergangenen Jahr eine nachträgliche Änderung der Fahrzeugzulassung gestattete. Unter der alten Genehmigung konnte das Kältemittel R134a noch zum Einsatz kommen.

Experten aus Tajanis Behörde hätten eine Analyse des Kraftfahrtbundesamtes überprüft und seien zum Ergebnis gekommen, dass das Kältemittel ungefährlich sei. Der entsprechende Bericht der EU-Kommission solle bald veröffentlicht werden. An der eigentlichen Zulassungspraxis kritisiert Brüssel zwei Punkte: Erstens habe Daimler vom 1. Januar bis Ende Juni 2013 Mercedes-Modelle mit neuer Typgenehmigung, aber dem damals bereits verbotenen alten Kältemittel auf den Markt gebracht. Dies verstieß gegen die EU-Richtlinie, wonach Autos, die ihre Typgenehmigung nach dem 1. Januar 2011 erhalten hatten, ein weniger klimaschädliches Kältemittel verwenden müssen.

Falls die EU-Kommission sich in diesem Punkt am Ende durchsetzt, müsste Daimler nach Auskunft der Behörde wohlmöglich 133 000 Wagen zurückrufen. „Wir sehen keine Veranlassung für einen Rückruf“, sagte ein Daimler-Sprecher dazu. Technisch gesehen unterschieden sich die Fahrzeuge mit der erweiterten Typgenehmigung nicht von den zuvor verkauften Autos.

Außerdem seien Mitte Mai erweiterte Typgenehmigungen für insgesamt fünf Modelle, darunter die neue A-, B- und die S-Klasse, erteilt worden - und zwar auf Basis älterer Modelle, die ihre Zulassung vor 2011 erhalten hatten. Auf diesem Weg konnten die Autos zwar auch mit dem alten Kältemittel der EU-Richtlinie entsprechen. Allerdings moniert die EU-Kommission, solch ein Hin und Her zwischen verschiedenen Typgenehmigungen stehe nicht im Einklang mit EU-Vorschriften.

„Die Erweiterung der Typgenehmigung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig“, sagte ein Firmensprecher von Daimler. Ein Experte der Brüsseler Behörde sprach von einem „Graubereich“ in den EU-Vorschriften. Tajani will hier Präzisierungen vorschlagen.

Der deutsche Branchenverband VDA erklärte, die EU-Kommission starte ein Verfahren, obwohl sie ihre eigenen Untersuchungen über das Kältemittel 1234yf noch nicht abgeschlossen habe. Die Bedenken, die das KBA im Zusammenhang mit eigenen Tests der Kommission mitgeteilt hatte, seien bislang von dieser noch nicht abschließend bewertet worden. „Brüssel sollte hier die europarechtlichen Fragen und die Aspekte der Verkehrssicherheit gemeinsam behandeln.“

Die Bundesregierung kann nun zu den Vorwürfen Stellung beziehen, bis zu einer Entscheidung dürfte es noch Monate dauern. „Dies ist noch nicht der Abschluss (des Verfahrens)“, sagte Tajani. «Es ist noch möglich, eine Lösung zu finden mit der deutschen Regierung.“ Falls am Ende keine Einigung gefunden wird, könnte die EU-Kommission Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof bringen.

Auch Großbritannien, Belgien und Luxemburg bekommen Scherereien mit Brüssel: Hier prüft die EU-Kommission, ob die Behörden alte Fahrzeug-Zulassungen unrechtmäßig verlängert haben. Diese Untersuchungen befinden sich aber noch in einer Vorstufe. Allerdings leitet die EU-Kommission derzeit kein offizielles Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen diese Länder ein.

(dpa) (fpi)