Aufbau einer europäischen Dateninfrastruktur: Rechtlicher Rahmen von GAIA-X

Mit GAIA-X will Europa eine unabhängige Dateninfrastruktur schaffen. Rechtliche Aspekte begleiten den Aufbau und die Nutzung.

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Von
  • Tobias Haar
Inhaltsverzeichnis

"Hundert Prozent DSGVO-konform" ist nur einer der Vorteile, mit denen die Verantwortlichen für GAIA-X werben. Die Bundesnetzagentur beschreibt das Projekt als "eine sichere und vernetzte europäische Dateninfrastruktur für mehr digitale Souveränität und Innovationen". Und das Bundesministerium für Bildung und Forschung erhofft sich vom Aufbau einer europäischen Dateninfrastruktur GAIA-X, dass sie "neue vertrauenswürdige und sichere datenbasierte Informations- und Geschäftsmodelle im Produktions- und Dienstleistungsbereich" ermöglicht.

Digitale Souveränität und Gaia-X

GAIA-X wurde der Öffentlichkeit 2019 auf dem Digital-Gipfel in Dortmund vorgestellt. Dahinter stehen Vertreter der Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung aus Deutschland und Frankreich. Weitere europäische Partner kommen hinzu. Die Projektbezeichnung lehnt sich an die griechische Göttin Gaia an, die der Mythologie zufolge aus dem Chaos entstanden ist.

Es geht um nicht weniger als die Errichtung eines rein europäischen digitalen Ökosystems. Die Initiative will die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken. Juristisch steht dahinter die "GAIA-X European Association for Data and Cloud AISBL". Es handelt sich um eine internationale Non-Profit-Organisation nach belgischem Recht. AISBL steht im Französischen für "Association Internationale Sans But Lucratif". Sie wurde im Januar 2021 von 22 Unternehmen und Organisationen gegründet. Nach eigener Aussage hat sie derzeit bereits über 300 Mitglieder. Diese müssen sich den Werten von Datenschutz, Transparenz, Sicherheit und Respektieren der Rechte an Daten verpflichten. Es handelt sich dabei um Unternehmen, die Dateninfrastrukturen betreiben oder nutzen, IT-Start-ups, Forschungseinrichtungen oder Unternehmensvereinigungen.

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