Bundesrat stimmt für Ladesäulenverordnung mit Lesegeräten

Seite 2: Warnung vor zu viel KI-Regulierung

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In einer Stellungnahme begrüßt der Bundesrat zudem den von der EU-Kommission geplanten ersten europäischen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI) prinzipiell. Er unterstützt den Ansatz, dass Europa das globale Zentrum für vertrauenswürdige KI werden soll. Die Länderkammer hebt das relativ weite Verständnis von KI, das auch die Bedeutung von Daten und deren Qualität berücksichtigt, als gewinnbringend hervor. Sie weist aber auch darauf hin, "dass eine übermäßige Regulierung von KI- Systemen die Entstehung und Nutzung von Innovationen in dieser Schlüsseltechnologie verlangsamen oder sogar ganz verhindern kann".

Der Bundesrat lobt den gewählten Ansatz, KI-Systeme nur insoweit Sorgfalts- und Überwachungspflichten zu unterwerfen, als ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten besteht. Allerdings sollte die weite Definition und Beschreibung der Methoden KI auf "aus sich selbst heraus lernende Systeme" beschränkt werden. Sonst wären selbst einfache Sortier- und Suchalgorithmen betroffen.

Bei einem "uneingeschränkten Einsatz von KI-Systemen zur Identifizierung von Personen aufgrund biometrischer Daten sowie von Emotionserkennungssystemen durch private Unternehmen" sehen die Länder die Gefahr, "dass personenbezogene Daten unter Missachtung der Zweckbindung" zu "umfassenden Profilbildungen und zur Verfeinerung manipulativer Methoden der Beeinflussung von Verbraucherentscheidungen verwendet werden".

Es bestehe "ein großes Potenzial für Fehleinschätzungen, die für betroffene Menschen mit erheblichen nachteiligen Folgen verbunden sein können und durch bloße Informationspflichten nicht wirksam verhindert werden", gibt der Bundesrat zu bedenken. Dies gelte vor allem bei einem "digitalen Lügendetektor". Auch bei Social Scoring durch Unternehmen bestünden Risiken einer ungerechtfertigten Diskriminierung und eines "grundrechtebeeinträchtigenden sozialen Anpassungsdruck". Die Bundesregierung soll sich daher "für die notwendigen Einschränkungen" starkmachen.

Sollte der Einsatz biometrischer Systeme zur Echtzeit-Fernidentifikation als zulässig erachtet werden, müssten der Kammer zufolge "die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme erfüllt werden. Besser wäre es, angesichts der etwa mit automatisierter Gesichtserkennung verbunden Gefahren für europäische Werte eine eigene Risikoklasse zu schaffen.

Bürgerrechtler verlangen hier ein Verbot. Der Bundesrat drängt dagegen darauf, von Vorgaben für den Einsatz von KI durch Strafverfolgungsbehörden in der Verordnung abzusehen. Er regt an zu prüfen, ob ausdrücklich klargestellt werden soll, dass die richterliche Entscheidung keinem KI-System übertragen werden darf. Anbieter von KI-Systemen sollten bereits bei ihrer Konzeption und Entwicklung ausdrücklich auf Grundrechte, Diskriminierungsverbote und den Datenschutz geeicht werden.

Gebilligt hat die Länderkammer ferner einen vom Bundestag im Mai beschlossenen Gesetzentwurf, mit dem die Treibhausgasminderungsquote für Otto- und Dieselkraftstoffe angehoben wird. Sie steigt von sieben Prozent im Jahr 2022 über 12 Prozent von 2026 an auf 25 Prozent bis 2030. Die erneuerbaren Energien werden im Verkehr seit 2015 durch die Vorgabe gefördert. Sie verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoff verkaufen, deren CO2- und Methanausstoß jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu senken.

Zugleich wird eine Mindestquote für das Inverkehrbringen erneuerbarer strombasierter Flugturbinenkraftstoffe eingeführt. Dabei geht es um E-Fuels, also synthetische Treibstoffe, die mithilfe von Strom aus Wasser und Kohlendioxid produziert werden. Um diese zu fördern, wird die Anrechnung von ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und von grünem Wasserstoff sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion etwa von Benzin zugelassen.

(mho)