Digital Services Act: Warum die Umsetzung stockt

Ein Jahr nach dem EU-Plattformgesetz ist die Bilanz dürftig: Es gibt eine lückenhafte behördliche Aufsicht und wenig verbraucherfreundliche Änderungen.

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, KI, Collage c’t

(Bild: KI, Collage c’t)

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Inhaltsverzeichnis

Als der Digital Services Act (DSA) im November 2022 in Kraft trat, ernannte sich Thierry Breton selbstbewusst zum Sheriff: Mit dem neuen Plattformgesetz werde der Wilde Westen im Internet beendet, verkündete der zuständige EU-Kommissar für den digitalen Binnenmarkt damals. Nun ist der DSA seit rund einem Jahr für die größten Anbieter voll wirksam, und die Mitgliedsstaaten haben ihn national größtenteils umgesetzt. Von Recht und Ordnung kann im wilden Social-Media-Westen aber noch lange nicht die Rede sein.

Im Kern führt der DSA ein Paradigma fort, das die EU bereits im Jahr 2000 mit der E-Commerce-Richtlinie etabliert hat: Wer Inhalte von anderen öffentlich zugänglich macht, haftet dafür erst einmal nicht. Hat er aber Kenntnis über mögliche Rechtsverstöße, muss er handeln, indem er die Inhalte daraufhin prüft und gegebenenfalls den Zugang sperrt. Mit dem DSA legte die EU nun fest, dass Inhalte- und Produktanbieter gut zugängliche Meldewege vorhalten müssen, damit rechtswidrige Inhalte schneller verschwinden. Plattformbetreiber müssen für Gerichte, Behörden und nicht zuletzt für ihre Nutzer erreichbar sein.

c't kompakt
  • Der Digital Services Act reguliert seit rund einem Jahr die größten Plattformbetreiber, die sich nun unter Umständen gegen umstrittene Inhalte wenden müssen.
  • Nicht jedes EU-Mitgliedsland hat bereits eine nationale Aufsichtsstelle benannt.
  • Die EU-Kommission führt zwar erste Verfahren, beschränkt sich aber größtenteils noch darauf, sich einen Überblick zur Funktionsweise großer Plattformen zu verschaffen.
Mehr zu Recht, Verbraucher- und Datenschutz

Je nach Größe der Plattform sind die Pflichten abgestuft. Im Fokus der Regulierung stehen insbesondere die größten Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) und Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines, VLOSEs). Unter diese Kategorie fallen Dienste, die mehr als 45 Millionen monatlich aktive Nutzer in der EU verzeichnen. Bis zum 17. Februar 2023 hatten die angefragten Plattformen Zeit, ihre Nutzerzahlen bei der EU-Kommission zu melden, die Ende April zur Tat schritt und die ersten VLOPs und VLOSEs bekannt gab.

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