Heizungsoptimierung im Altbau: Ein Fallbeispiel mit Nachtspeicher und Holzöfen
Viele Altbauten heizen mit einfachen Holzöfen. Hier ist nicht das GEG das Limit, sondern die Bundesimmissionsschutzverordnung. Wir betrachten ein Beispiel.​
- Clemens Gleich
Draußen in Badisch-Sibirien singen das ganze Jahr über samstags die Sägen, um Holz für die Heizperiode zu portionieren. Es gibt obendrein noch viele alte Häuser ohne Zentralheizung, ohne Heizungsverrohrung. In solchen Konstellationen ist nicht nur das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) maßgeblich, sondern vor allem die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), die für viele alte Anlagen zum 31. Dezember 2024 das Ende bedeuten kann. Wir analysieren in diesem Artikel dazu einen Praxisfall eines sehr alten Hauses, fokussiert auf die Frage, was auf die Eigentümer künftig zukommen könnte beziehungsweise was man daraus für andere, einfache, alte Häuser an Lehren ziehen kann.
Unser Beispielhaus sieht auf den ersten Blick wenig vielversprechend aus: Eine Doppelhaushälfte, gebaut vor deutlich über 100 Jahren, keiner weiß mehr genau wann, unten aus dicken Bruchstein-Mauern, oben wurde irgendwann aufgestockt in Holzständer-Bauweise. Auf die ehemalige oberste Geschossdecke kam ein neuer, gerader(er) Boden, den über 40 Zentimeter hohen Zwischenraum füllten die Vorfahren mit Kehricht und Fichtennadeln – wahrscheinlich zur Dämmung.
Ans Wohnhaus angrenzend liegt die dazugehörige Schreinerwerkstatt, die der Großvater des heutigen Besitzers vor gut 100 Jahren am Haus neu erbaut hat und die der Enkel weiterhin betreibt. Das Haus hat etwa 230 m² Wohnfläche über drei Etagen. Auf zwei Etagen sind noch Nachtspeicheröfen installiert und in Betrieb, auf der untersten wurde bei einer Renovierung auf Infrarotplatten umgestellt, wie oft beim Ersatz von Nachtspeicheröfen. Zwei Holzöfen heizen die Wohnzimmer in EG und OG, im DG gibt es nur Nachtspeicheröfen. Warmwasser bereiten simple Elektro-Boiler. Die Bank würde sagen: "Kaufen Sie das nicht."
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