Hackersoftware: Rechtliche Unsicherheiten bei Hacking-Werkzeug

Mit Softwarehilfsmitteln, die auch von Hackern illegal verwendet werden, können Schwachstellen im eigenen Netz gesucht werden. Was sagt das deutsche Recht dazu?

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(Bild: Thorsten Hübner)

Lesezeit: 14 Min.
Von
  • Verena Ehrl
Inhaltsverzeichnis

Der Theaterautor und Sprachliebhaber Hans-Joachim Haecker brachte die Dual-Use-Problematik bereits 1968 in einem Gedichtchen seines Bandes "Insonderheit" unter dem Eindruck des internationalen Wettrüstens scherzhaft auf den Punkt:

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"Insonderheit die Abwehrwaffen
sind für die Abwehr wie geschaffen.
Auch kann man mit geschickten Händen
sie für den Angriff gut verwenden."

Die Waffen, mit denen Akteure innerhalb der IT-Welt hantieren, eignen sich zum Eindringen in Systeme, zum Überwinden von Sicherungsmaßnahmen, zum Spionieren und Manipulieren. Dieselben Werkzeuge können aber dazu dienen, unterschiedliche Ziele zu erreichen. In der Hand eines Administrators, der ein System, für das er verantwortlich ist, Penetration Tests ("Pentests") aussetzt, kann etwa das Software-Tool "Mimikatz" legalen Einsatz finden. Es ebnet allerdings ebenso gut Angreifern den Weg bei illegalen Aktionen, indem es ihnen Zugangsdaten für die Übernahme eines Netzwerks offenbart. Auf diese Ambivalenz bezieht sich das Schlagwort "Dual Use" im Zusammenhang mit Hackerausrüstung.

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