Künstliche Intelligenz: Kampf um das Urheberrecht

Seite 4: Prompts als urheberrechtlich geschützte Werke?

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KI-generiertes Bild zum Prompt: “Copyright lawyers dream, confused clients asking for advice”, Stable Diffusion

Es ist absehbar, dass urheberrechtliche Ansprüche nicht nur von den Urhebern der Trainingsdaten geltend gemacht werden, sondern auch von den Urhebern der sogenannten Prompts, also der Texteingaben, die die Erstellung eines Bildes steuern sollen. Während einfache Prompts kaum die für einen urheberrechtlichen Schutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen dürften, werden immer umfangreichere und gezieltere Prompts eingesetzt, um das Bildergebnis zu beeinflussen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass Prompts bereits zur Handelsware oder als Geschäftsgeheimnis unter Verschluss gehalten werden.

Der Konzeptkünstler Nils Pooker veröffentlicht die für seine Gemälde verwendeten Prompts nicht mehr, während auf dem Marktplatz PromptBase für 9,99 US-Dollar Prompts zur Erstellung von Logo-Designs angeboten werden. Da an die urheberrechtliche Schöpfungshöhe von Texten keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden und bereits die sogenannte „kleine Münze“ für die Schutzfähigkeit ausreicht, ist durchaus davon auszugehen, dass einige Prompts urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch die mithilfe des Prompts erstellten Bilder diesem Schutz unterliegen.

Denn mit ein und demselben Prompt können sehr unterschiedliche Bilder erzeugt werden, wenn man für die relevanten Parameter wie Seed, Guidance Scale und Anzahl der Steps unterschiedliche Werte verwendet. Ein Prompt kann auch nicht mit dem Quellcode eines Computerprogramms verglichen werden, der in Objektcode übersetzt wird. Selbst wenn man Text-to-Image-Modelle als eine Art "Übersetzer" verstehen möchte, ist das Bild durch einen Prompt noch nicht hinreichend konkretisiert, um als eine andere Form desselben Werkes angesehen werden zu können.

Die aufgeworfenen Urheberrechtsfragen betreffen nicht nur Text-to-Image-Modelle. Auch gegen Microsoft und GitHub Inc, den Anbieter von GitHub Copilot (einem Tool, das Programmierer bei der Softwareentwicklung unterstützen soll), wurde Klage erhoben, weil Open-Source-Software von GitHub für das Training verwendet wurde und "der Output oft eine nahezu identische Reproduktion des Codes aus den Trainingsdaten" sei.

Dies stelle einen Verstoß gegen den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) dar, da urheberrechtliche Informationen, also Copyright-Vermerke und Lizenztexte, unterdrückt würden. Das ist insofern überraschend, als Open-Source-Lizenzen stets die freie Nutzung gestatten und ein rein internes Training auch keine Lizenzpflichten auslöst. Wie schon in der Klage gegen Stable Diffusion und Co. vertritt die auf Sammelklagen spezialisierte Kanzlei Joseph Saveri die Urheber. Wie bei der Klage der Künstlerinnen Sarah Andersen, Kelly McKernan und Karla Ortiz wird die Nutzung der eigenen Werke für das Training des Modells – zumindest von einigen Urhebern und Urheberinnen – als unfair angesehen.

Andere Künstler sehen in der neuen Technologie eine Chance für ihre Kunst. Bei ChatGPT und ähnlichen Textgeneratoren werden sich ähnliche oder noch weitreichendere Fragen stellen, da die KI-generierten Texte in allen Lebensbereichen zu finden sein werden und nicht mehr von herkömmlichen Texten unterscheidbar sind. Die anstehenden Gerichtsverfahren werden zeigen, ob es sich bei den Klagen nur um ein Rückzugsgefecht enttäuschter Urheber handelt, deren Arbeit zu einem Teil durch KI ersetzt wird, oder ob die Gerichte im Output eine Verletzung der für das Training verwendeten Werke erkennen werden.

Update

Am 21. Februar 2023 hat das U.S. Copyright Office den Urheberrechtsschutz für die Bildergeschichte bestätigt und dabei deutlich gemacht, dass sowohl der Text als auch die Anordnung von Bild- und Textelementen schutzfähig sind – nicht aber die einzelnen mit Hilfe von Midjourney erzeugten Bilder.

(sih)