Missing Link: Grundrechtsabbau fürs "Staatswohl" – 50 Jahre Notstandsgesetze

Seite 2: Gegner verlieren im Parlament und vor Gericht

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Nach der Bundestagswahl vom 28. September bildete man mit der SPD ("Mehr Demokratie wagen") eine kleine Koalition und Hans-Dietrich Genscher, der schärfste Kritiker der Notstandsgesetze, wurde Bundesinnenminister. Die FDP-Klage gegen die Notstandsgesetze wurde abgekündigt, was blieb war eine Klage des Bundeslandes Hessen.

Am 15. Dezember 1970 wies das Bundesverfassungsgericht diese Klage ab. Nach Auffassung der Mehrheit der Richter müsse der Bürger eine "gewisse Last" in seinen Grundrechten hinnehmen, wenn es um den "Schutz überragender Rechtsgüter" wie etwa dem Staatsschutz und dem Staatswohl der Bundesrepublik gehe. Weder die Menschenwürde, noch die Rechtsstaatlichkeit, noch die Gewaltenteilung werde verletzt, wenn der Staat geschützt werde. Eine Klage gegen die Überwachung der Bürger durch den Staat sei schon deswegen nicht zu gewähren, weil davon auzugehen ist, dass die Maßnahme "in einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie korrekt und fair angewendet wird."

Drei Bundesrichter votierten dagegen und durften erstmals in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichtes ihr Nein öffentlich begründen. Im "Abhörstreit" stellten die abtrünnigen Juristen Fabian von Schlabrendorff, Hans-Georg Rupp und Gregor Geller fest, dass es der menschlichen Würde widerspreche, wenn der Mensch durch das Eindringen in seine Privatsphäre mit dem Abhören "zum bloßen Objekt staatlichen Handelns" gemacht werde.

Die nächste juristische Instanz war der Europäische Gerichtshof, der die Beschwerde gegen die Notstandsgesetze 1978 aufgrund der europäischen Menschenrechtskonvention abwies und wiederum das Staatswohl bemühte: "Befugnisse zur geheimen Überwachung von Bürgern, wie sie für einen Polizeistaat typisch sind, können nach der Konvention nur insoweit hingenommen werden, als sie zur Erhaltung der demokratischen Einrichtungen unbedingt notwendig sind." Man müsse davon ausgehen, dass in einer demokratischen Gesellschaft wie der Bundesrepublik Deutschland die Behörden alle Überwachungsvorschriften korrekt anwenden, erklärten die Richter.

Solchermaßen juristisch abgesichert wurden in der Bundesrepublik ab September 1971 insgesamt 25 Überwachungsstellen eingerichtet. Pro Stelle wurden bis zu 240 Tonbandgeräte installiert, die die Gespräche verdächtiger Verbindungen für den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst aufzeichnen konnten – das Ausland lag gleich nebenan. Für die Briefpost wurden drei zentrale Aussonderungsstellen eingerichtet, die jeweils bis zu 7000 DDR-Postsendungen täglich öffneten und auf staatsfeindliche Propaganda hin kontrollierten.

Die Notstandsgesetze wurden unter dem heftigen Protest der "68er" installiert. Die größten Notstände wurden von Ausläufern dieser Bewegung ausgelöst. 1975 entführte eine "Bewegung 2. Juni" den Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz und löste damit eine Überwachung von mehr als 2500 Telefon-Anschlüssen in der Bundesrepublik und Westberlin aus, die erfolglos war. Bei der nächsten Geiselnahme von Hanns Martin Schleyer kam darum ein Computersystem ins Spiel, das neben der Überwachung und Auswertung von Telefonaten zahlreiche weitere Hinweise speichern sollte. Die Fahndung nach der RAF führte zur größten Panne der Kriminalisten. Eine Panne anderer Art offenbarte sich beim Verfassungsschutz, der im Zuge der RAF-Fahndung den Physiker Klaus Traube rechtswidrig abhörte. Die G10-Kommission wurde einfach nicht informiert.

Zur 50-jährigen Geschichte des Abhörens und Überwachens gehört ein Vorfall aus der jüngeren Geschichte: vor fünf Jahren enthüllte Edward Snowden, in welchem Ausmaß westliche Geheimdienste wie der BND in Bad Aibling Telefonate und die Datenkommunikation abhörten und auswerteten. Weder das inzwischen eingerichtete Parlamentarische Kontrollgremium noch die G10-Kommission waren davon informiert – denn es gab nichts zu informieren, weil es niemand die Fragwürdigkeit der Abhörmaßnahmen erkannte. In der Rückschau erklärte Gerhard Schindler, damals der Chef des Bundesnachrichtendienstes: "Obwohl der BND als deutsche Behörde vieles penibel regelt, gab es ausgerechnet für die Frage, wann man Ausländer abhören darf, keine Anweisungen. Deshalb gab es auch kein Unrechtsbewusstsein." (mho)