Missing Link: Regulierer vs. Monopolisten – Streit im Markt der Peering-Anbieter

Seite 5: Lieber ohne Regulierung?

Inhaltsverzeichnis

In den laufenden Verhandlungen über den Digital Service Act der EU rücken aktuell zwar neue Ex-Ante-Regulierungsmechanismen wieder in den Blick, also die Möglichkeit zur Vorab-Steuerung des Wettbewerbs. Aber sie betreffen die als übermächtig empfundenen großen Inhalteplattformen, die GAFAs. Doch bei der parallel laufenden Neufassung der regulierungsbedürftigen Telekommunikationsmärkte zeichnen sich weitere De-Regulierungsschritte ab.

Es genüge, schreibt die Kommission im Entwurf zu den künftig relevanten (und regulierungsbedürftigen) Märkten, dass man sich auf zwei Vorleistungsmärkte konzentrieren könne, einerseits der Vorleistungsmarkt für Festnetzzugänge, über die Breitband- und Bündeldienste für den Massenmarkt angeboten werden können.

Andererseits will man einen QoS-Geschäftskundenmarkt auf der Liste der regulierungsfähigen Dienste behalten. Allenfalls regionale Besonderheiten sollen auch die Endkundenmärkte noch der Regulierung öffnen. Die Auswirkungen der QoS-Regulierungsdebatte auf die Netzzusammenschaltung, die vielleicht beim von BEREC für 2021 geplanten Workshop mit der OECD debattiert werden, werden auch die Peering-Experten gespannt sein.

DeCix-Technikchef Nipper hält Rufe nach mehr Regulierung im Peering-Markt für nicht ganz ungefährlich. Die bisherige regulatorische Zurückhaltung beim IP-Peering begrüßt er daher eher. Zugleich kann er der in manchen Ländern praktizierten Verpflichtung etwas abgewinnen, nach der große Netzbetreiber an nationalen Austauschpunkten mit den lokalen Partnern peeren. "Natürlich kann man das nicht für das gesamte, internationale Netz der DTAG verlangen“, sagt er. Für den Verkehr zwischen Anschlüssen in Deutschland aber wäre das gut, meint er. Den Streit der Init7 mit der Swisscom könnte solche eine Verpflichtung wohl schon lösen.

Doch aus Sicht der kleineren Marktteilnehmer im ISP-Endkunden- und Transitmarkt ist der Verzicht auf die Regulierung der großen Netzbetreiber bedrohlich. Für sie bedeutet etwa der Technologiewechsel zur neuen Point-to-Multipoint-Glasfaser, dass sie sich Glasfaserleitungen zum Kunden künftig mit Mitbewerbern teilen müssen. Für die Endkunden bringt dies die Wiederkehr des Routerzwangs, weil bei den geteilten Fasern der parallel laufende Verkehr klar gegeneinander abgegrenzt werden muss. Auch dieser Entwicklung müsse der Regulierer Einhalt gebieten, wenn er den Wettbewerb für die kleineren Bewerber sichern will, warnt Künzler. Zur Sicherheit hat er schon mal eine neue Klage bei der Wettbewerbskommission eingereicht.

(tiw)