Recht: DSGVO-konforme Newsletter-Erlaubnis

Der neue europäische Datenschutz sorgte bei vielen Newsletter-Versendern zu hektischem Aktionismus. Dabei braucht man nur einige DSGVO-Neuerungen zu beachten.

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Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Nicolas Maekeler
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"Lass uns Freunde bleiben", "Wir wollen Dich nicht verlieren!" Die Betreffzeilen vieler Mails, die Ende Mai in Postfächern deutscher Nutzer landeten, lassen zunächst an massenhaft aufgetretene Beziehungsdramen denken. Tatsächlich handelt es sich aber um regelrechte Bettelbriefe von Unternehmen, Verbänden oder Vereinen. Sie forderten mit markigen Headlines dazu auf, eine datenschutzrechtlich saubere Einwilligung zum Empfang von Mails zu erteilen, beziehungsweise diese durch ein Re-Opt-in zu erneuern.

Mehr zur Datenschutz-Grundverordnung

Ein viraler Effekt befeuerte offensichtlich die Bemühungen: Etliche Versender solcher Mails sind wohl überhaupt erst durch Kampagnen ihrer Mitbewerber darauf aufmerksam geworden, dass sich im Bereich des Datenschutzes gerade etwas ändert – die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde am 25. Mai wirksam. Oft ohne zu prüfen, ob es rechtlich notwendig ist, schwammen viele aus Angst vor horrenden Bußgeldern und teuren Abmahnungen auf der Welle der DSGVO-Panik mit, versendeten ihrerseits Einwilligungsersuchen und ließen so die Postfächer von europäischen Bürgerinnen und Bürgern überquellen.

Ziel all dieser Aktionen war es, eine möglichst wasserdichte Rechtsgrundlage fürs Versenden von E-Mail-Reklame zu erhalten. Nur: Wer bereits in der Vergangenheit saubere Opt-ins eingesammelt hatte, hätte getrost die Hände in den Schoß legen können. Laut Erwägungsgrund 171 der DSGVO bleiben alte Einwilligungen wirksam, wenn sie bei ihrer Erteilung den Anforderungen der DSGVO entsprochen haben. Nach maßgeblicher Ansicht des "Düsseldorfer Kreises" – dem Zusammenschluss der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden – ist dieser Umstand grundsätzlich erfüllt, wenn die Einwilligungen getreu des alten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eingeholt wurden.