Verbraucherrecht: Gesetzentwurf gegen Fake-Produktempfehlungen

Bei Online-Käufen orientieren sich Verbraucher oft auch an Kunden­empfehlungen in Bewertungs­foren. Deren Missbrauch will der deutsche Gesetzgeber eindämmen.

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(Bild: Pasuwan/shutterstock.com)

Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Ronny Jahn
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Vermeintliche Erfahrungen von Netzmitbürgern suggerieren eine größere Vertrauenswürdigkeit als schnöde Werbebehauptungen von Anbietern. Feedback-Listen bei Online-Shops sowie Postings bei Bewertungsplattformen und auf relevanten Social-Media-Kanälen können manche Entscheidung von Verbrauchern beeinflussen. Bei einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Branchenverbands der deutschen Digitalwirtschaft Bitkom gaben 55 Prozent der Befragten an, Nutzerbewertungen seien für sie vor einem Kauf die wichtigste Informationsquelle.

Dass günstige Bewertungen somit ein wichtiger Marktfaktor sind, haben Agenturen unterschiedlicher Seriosität längst entdeckt und eigene Geschäftsmodelle darauf aufgebaut. Das gilt etwa für den jetzt in Bulgarien ansässigen Dienstleister Fivestar. Dort können interessierte Händler oder Hersteller massenhaft positives Feedback beispielsweise für ihre Amazon-Angebote kaufen. Fivestar lässt die Bewertungen heute angeblich von echten "Testern" verfassen. Viele Bewertungsanbieter in aller Welt nutzen ganz ungeniert Massenschreiber oder gar algorithmengenerierte Bewertungstexte.

Für Verbraucher können Nutzerbewertungen aber nur dann wirklich hilfreich sein, wenn sie auf tatsächlichen Erfahrungen neutraler Käufer beruhen. Gekaufte oder auch lediglich "gesponserte" Bewertungen lassen hingegen ein verzerrtes Bild entstehen. Das ist nicht erst seit der im Oktober 2020 vom Bundeskartellamt (BKartA) veröffentlichten "Sektoruntersuchung Nutzerbewertungen" (PDF) bekannt.