Was IT-Freelancer bei der Rentenversicherung beachten mĂĽssen

Der Gesetzgeber lässt bei der Frage der Rentenversicherungspflicht einiges offen, was die Deutsche Rentenversicherung mit eigenen Interpretationen füllt.

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Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Benno Grunewald
Inhaltsverzeichnis

Nicht wenige IT-Freelancer sorgen lieber privat vor und möchten nicht in die gesetzliche Rentenkasse zahlen. Dennoch können auch sie unter bestimmten Bedingungen unter die Rentenversicherungspflicht fallen. Im Gegensatz zur Scheinselbstständigkeit ist vielen Freelancern dieses Risiko meist nicht bewusst. Dies liegt auch daran, dass dieser Aspekt mit dem Thema Scheinselbstständigkeit sehr häufig vermischt wird und darin untergeht. Dennoch ist das Risiko für Selbstständige sehr real.

Bei der Prüfung eines Auftragsverhältnisses, die in der Regel die Deutsche Rentenversicherung durchführt, geht es zunächst stets um die Frage, ob der Auftragnehmer, also der Freelancer, selbstständig oder sozialversicherungspflichtig tätig ist. Wird festgestellt, dass eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, prüft die Deutsche Rentenversicherung anschließend meist den Freelancer selbst auf dessen eventuelle Rentenversicherungspflicht.

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  • Die Deutsche Rentenversicherung kann auch bei Freelancern Rentenversicherungspflicht feststellen und bis zu vier Jahre rĂĽckwirkend Zahlungen fordern.
  • Die Deutsche Rentenversicherung und die Sozialgerichte legen die Rechtslage sehr unterschiedlich aus.
  • Freiberufliche IT-Dozenten und -Coaches können unter Sonderregeln fallen.
  • Beauftragung per AGB und Bestellung ist die beste Form, um Ă„rger mit der Rentenversicherung zu vermeiden.

Die Folge, wenn dabei eine Rentenversicherungspflicht festgestellt wird: verpflichtende Zahlungen des Freelancers auf sein Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung aktuell und für maximal vier Jahre rückwirkend. Für die konkrete Berechnung der Beiträge hat der Freelancer zwei Alternativen: Er kann wählen zwischen einer Berechnung aufgrund einer Vergütung oder er kann sich für die Zahlung des sogenannten Regelbeitrags entscheiden. Zwischen diesen beiden Optionen kann der Freelancer für jedes Kalenderjahr wechseln.

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