Was Sie beachten sollten, bevor Sie eine Perso-Kopie weitergeben

Seite 3: Onlineversand von Ausweiskopien

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Auf Anfrage von c’t äußerte sich das für Ausweisangelegenheiten zuständige Bundesinnenministerium (BMI) übrigens sehr skeptisch, was den Onlineversand von Ausweiskopien angeht: "Die Authentifizierung von Personen im Rahmen von Onlinedienstleistungen auf Basis einer Ausweiskopie – ungeachtet von geschwärzten Angaben auf der Kopie – wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat nicht empfohlen", teilte eine Sprecherin mit.

Wenn es denn aber einmal sein muss, empfiehlt auch das BMI, möglichst umfangreich zu schwärzen. Außerdem "sollte berücksichtigt werden, dass in diesen Fällen Kommunikationswege über das offene Internet vermieden werden sollten". Sprich: Das BMI legt nahe, Ausweiskopien nur Ende-zu-Ende-verschlüsselt zu versenden.

Die Bürger sollen der Antwort des BMI zufolge außerdem berücksichtigen, dass das PAuswG im Ausland nicht gilt und deshalb Vorsicht walten lassen, wenn sie Kopien an ausländische Anbieter senden. "Zudem wird darauf hingewiesen, dass ein gleichwertiger Datenschutzstandard grundsätzlich nur zwischen den EU-Mitgliedsstaaten besteht", mahnt das Ministerium.

Update vom 6.2.2023: Anders als im Artikel ursprünglich dargestellt ist der Besitz eines Personalausweises für jeden deutschen Bürger ab dem Alter von 16 Jahren nicht verpflichtend. Gemäß § 1 Abs. 2 Personalausweisgesetz genügt auch der Besitz eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses. (hob)