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Die Coronakrise und das IT-Recht: Was Unternehmen beachten mĂĽssen

In der neuen Mai-iX beleuchtet Tobias Haar aktuelle Rechtsfragen der Coronakrise – vom Mietrückstand bis zum Datenschutz.

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Auch in der neuen iX 5/2020 erklärt Tobias Haar wieder, was Unternehmen im Rahmen der Coronakrise im Hinblick auf das IT-Recht berücksichtigen müssen. Der vollständige Artikel steht Lesern kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus findet sich der vorherige Artikel der April-iX weiterhin komplett auf Heise Magazine.

Neben Fragen der Mietschulden und der höheren Gewalt bleibt auch der Datenschutz wichtig: Er steht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Bereich des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten explizit nicht entgegen. Folglich dürfen personenbezogene Daten des infizierten oder unter Infek­tionsverdacht stehenden Mit­arbeiters erfasst werden, um Kontaktpersonen zu informieren.

Videokonferenzsoftware erlebt im Zuge der Coronakrise einen Boom. Das gilt ebenfalls für zivilgerichtliche Verfahren: Beteiligte können beantragen oder das Gericht kann „von Amts wegen“ gestatten, dass eine Verhandlung zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen wird. Gerichte können also weiterarbeiten – sofern dem keine unzureichende technische Ausstattung entgegensteht.

Weitere Themen und Details finden Leser im Artikel:

(fo)