14 Tage Rückgabe-Möglichkeit im stationären Fotohandel?

Viele Verbraucher haben sich an das 14-tägige Widerrufsrecht für online bestellte Produkte so stark gewöhnt, dass sie es auch bei Käufen im Ladengeschäft voraussetzen. Überlicherweise gilt es dort aber nicht. Manche Fotohändler sind jedoch kulant.

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Richterbank

(Bild: dpa)

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Das Widerrufsrecht, das eine Rückgabe von online bestellten Waren wie Kameras oder Objektiven innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ermöglicht, gilt grundsätzlich nur beim Kauf im Internet. Das Onlne-Widerrufsrecht wurde mit dem Aufkommen des Online-Handels gewissermaßen in Analogie zum Widerrufsrecht beim vormaligen Haustürgeschäft formuliert. Aus dem früheren Haustürgeschäft sind inzwischen die „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge“ geworden.

Dass sich das 14-tägige Widerrufsrecht auch heute noch auf Online-Geschäfte beschränkt und nicht für den Kauf des gleichen Produkts im Ladengeschäft eines Händlers gilt, verblüfft so manchen Käufer. Wird eine Kamera beim Fotohändler im Ladengeschäft erworben, hat der Kunde kein Widerrufsrecht wie im Online-Handel. Er kann sich dann nur auf seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer berufen, die jedoch nur im Falle eines Mangels der gekauften Ware greifen.

Immer mehr Fotohändler verkaufen sowohl im angestammten stationären Ladengeschäft als auch online. Ein Kunde, der seine Ware dort online bestellt, kann das Produkt 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Kauft er das gleiche Produkt im Laden des Händlers, geht ihm dieser rechtliche Anspruch ab. Um die Sache richtig kompliziert zu machen, gibt es auch noch die hybride Möglichkeit, dass der Kunde online bestellt und die Ware dann im Ladengeschäft abholt.

An diesem Punkt könnte die Verwirrung der Kunden der Einkaufsstimmung einen Dämpfer verleihen. Daher räumen zahlreiche Fotohändler ihren Kunden auch im stationären Handel Rückgaberechte ein, obwohl die Kunden per Gesetz kein Widerrufsrecht haben. Dieses auf Kulanz gründende Vorgehen hat Vorteile für Händler und Kunden: Kommt der Kunde ins Ladengeschäft, kann der Händler ihn im direkten Kontakt beraten und ihm möglicherweise ein höherwertiges oder besser für ihn geeignetes Produkt oder auch weitere Zubehörteile verkaufen.

Ein inzwischen schon klassisches Exemplar dieser Verknüfung von Online-Kauf und stationärem Einzelhandel ist der von Europafoto in Eschborn organisierte Onlineshop.

Dort kann sich der Endverbraucher nicht nur online über das gewünschte Produkt informieren, sondern auch online beim Händler seiner Wahl bestellen. Anschließend hat er die Möglichkeit, sich die Ware entweder zusenden zu lassen oder selbst beim Händler abzuholen. Der Kunde kann dabei vorab überprüfen, ob die Ware beim Händler verfügbar ist.

Der Vorteil des 14-tägigen Rückgaberechts, wie es im Onlinehandel vorgeschrieben ist, bleibt ihm bei der Abholung im Ladengeschäft erhalten. So kann sich der Kunde die Vorteile beider Vertriebsformen sichern.

Einige Händler räumen ihre Kunden auch beim Kauf im Laden auf Kulanz ein Rückgaberecht ein. So unter anderem Foto Koch in Düsseldorf, der zur konkurrierenden Einkaufskooperation Ringfoto zählt. Dort bietet man seinen Kunden im Ladengeschäft die Möglichkeit an, innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben oder zurückzusenden.

Dieser Text wurde zuletzt am 31. März 2017 aktualisiert (mon)