Nvidia & Co. dĂĽrfen nur noch lahme GPU-Beschleuniger nach China verkaufen

Mit angepassten GPU-Beschleunigern umging Nvidia bisher die US-Exportbeschränkungen. Die Regierung reagiert jetzt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 44 Kommentare lesen

Nvidias GH200-Board mit Grace-CPU und H100-GPU.

(Bild: Nvidia)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Die USA schränken erneut die Hardware-Exporte nach China ein. Das trifft insbesondere Nvidia und dessen GPU-Beschleuniger, die fürs Training von KI-Algorithmen gefragt sind. Schon seit Oktober 2022 darf Nvidia seine schnellsten Modelle A100 und H100 nicht nach China verkaufen, allerdings umgehen die angepassten Versionen A800 und H800 die Einschränkungen mithilfe eines Schlupflochs. Dieses schließt das US-amerikanische Bureau of Industry and Security (BIS) jetzt.

Bisher war die Interconnect-Geschwindigkeit ausschlaggebend, ob ein Hersteller eine GPU nach China verkaufen durfte oder nicht. Im Falle von Nvidia ist der Nvlink-Interconnect relevant, mit dem die GPUs untereinander kommunizieren. Bei der H800 ist der Nvlink von 900 auf 400 GByte/s gedrosselt, bei der A800 von 600 auf 400 GByte/s – genau unter der festgelegten Grenze.

Ab dem 16. November 2023 ändert das BIS die Regeln. Von da an ist die Interconnect-Geschwindigkeit irrelevant, stattdessen bezieht sich die Behörde laut Ankündigung nur noch auf die Rechenleistung und Leistungsdichte (Rechenleistung pro Quadratmillimeter Chipfläche).

Zur Erhebung hat sich das BIS eine Formel überlegt: 2 × "MacTOPS" × Bit-Länge der Operation. Das Ergebnis darf einen Wert von 4800 beziehungsweise eine Leistungsdichte von 5,92 nicht überschreiten. Es gibt weitere Einschränkungen bei niedrigeren Werten, die bei den schnellsten KI-Beschleunigern aber nicht relevant sind.

Was erst einmal furchtbar kompliziert klingt, lässt sich einfach auflösen: Ein Chip darf maximal 600 Teraflops bei 8-Bit-Operationen und 300 Teraflops bei 16-Bit-Operationen errechnen. Nvidias H100 (und H800) ist mit fast 4000 FP8- und INT8-Teraflops um den Faktor 6,6 schneller. Einzig Nvidias erste GPU mit Tensor-Kernen, die V100 aus dem Jahr 2018, fällt unter die Grenze.

Andere US-Firmen wie AMD und Intel sind ebenfalls betroffen, allerdings ist unklar, wie groĂź deren Exporte nach China sind. AMD darf etwa seinen kommenden KI-Beschleuniger Instinct MI300 nicht nach China verkaufen, Intel seinen Ponte Vecchio und diverse Gaudi-Modelle.

Die Exporteinschränkungen sollen verhindern, dass China KI-Supercomputer für das eigene Militär baut. In Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen will das BIS künftig Hardware-Exporte ohne Leistungseinschränkungen nach China erlauben. Damit will man einen Schritt auf die US-Hersteller zugehen, bei denen Kritik an den Einschränkungen immer lauter wird. Dazu will es zusammen mit US-Herstellern ein sicheres Regelwerk erstellen.

Ebenfalls lockert das BIS die Exporteinschränkungen "von Chips für Verbraucheranwendungen", also etwa von Gaming-Grafikkarten. Einzig bei bestimmten High-End-Gaming-Chips verlangt die Behörde Benachrichtigungen, um die Lieferketten nachverfolgen und eine Zweckentfremdung vermeiden zu können. Das könnte etwa bei Nvidias GeForce RTX 4090 der Fall sein.

Das verhindert zudem ein Schlupfloch, bei der Nvidia eine vermeintlich fĂĽr Gamer ausgelegte "Titan RTX Hopper" als H100-Alternative auflegt.

Finanziell dürfte die BIS-Ankündigung zumindest Nvidia kaum treffen. Allein im Westen kommt die Firma bei der Nachfrage nach den eigenen KI-Beschleunigern nicht hinterher. Alles, was Nvidia zusammen mit dem Chipauftragsfertiger TSMC produziert, wird ihnen aus den Händen gerissen.

In einem zweiten PDF erklärt das BIS derweil neue Exporteinschränkungen für Zulieferer von Chipfertigungs-Ausrüstung. Das betrifft unter anderem weitere Chemikalien, etwa bestimmte Ätzmittel, die bei modernen Fertigungsprozessen notwendig sind. Zudem wurde die sogenannte Entity List um weitere Firmen erweitert, darunter der chinesische Grafikkartenhersteller Moore Threads, mit dem US-Firmen ohne Ausnahmelizenz nicht mehr zusammenarbeiten dürfen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externer Preisvergleich (heise Preisvergleich) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (heise Preisvergleich) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

(mma)