Abwrack-Betrug: Massendelikt oder Sommerloch-Aufreger?

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Verführerischer erscheint es da schon für Abwrack-Gauner, den gesamten Abwrack-Vorgang dem BAFA lediglich vorzutäuschen – indem man die Verwertungsbescheinigung mehr oder weniger gut fälscht und den alten Wagen verhökert. Zu Anfang hätten Ganoven dem Abnehmer sogar noch den Kfz-Brief im Original hinzugeben können, erst seit Ende März verlangt das BAFA das Original von Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) einzureichen.

Dass das Fälschen von Doklumenten und das Verschieben von Altautos in Länder, in denen keiner nach einem Kfz-Brief fragt, ein gefundenes Fressen für kriminelle Banden ist, liegt auf der Hand. Doch die wenigsten, die eine Abwrackprämie beantragen, dürften davon etwas mitbekommen – geschweige denn einen Beitrag dazu leisten zu können, kriminelle Geschäfte zu erschweren. Wer sein Auto selbst zum Verwerter bringt, hat dadurch keinen Anspruch, dessen Verschrottung mit anzusehen, erläutert der ACE. Und zahlreiche Abwrack-Willige überlassen es gleich dem Neuwagenhändler, das alte Schätzchen auf seine vermeintlich letzte Fahrt zu schicken. Von da an gilt für den einfachen Bürger im Regelfall der "Schutz des guten Glaubens", dass bei Händler und dessen Abnehmer alles mit rechten Dingen zugeht. Profitieren können die Autoschieber hingegen vom bürokratischen Dickicht und ungenügendem Datenabgleich zwischen BAFA und Zoll. "Wenn man ein Auto aus Deutschland innerhalb des EU-Binnenmarkts verfrachtet und etwa aus Antwerpen nach Afrika verschifft, dann merkt das niemand", sagte ein Zollsprecher zu tagesschau.de. Das klingt statt Sommerloch schon wie das Drehbuch zu einer neuen Folge "Schwarz, Rot, Gold": Zaluskowski, bitte übernehmen Sie! (ssu)