Amazon wegen irrefĂĽhrenden Rabatten abgemahnt
Bei Vergleichspreisen fĂĽr Rabatte halte sich Amazon nicht an geltendes Recht, moniert eine Verbraucherzentrale. Rechtliche Schritte sollen Klarheit schaffen.

(Bild: Sundry Photography/Shutterstock.com)
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat den Online-Händler Amazon wegen irreführender Rabatte auf seinen Produktseiten abgemahnt. "Mit unseren Verfahren wollen wir für mehr Klarheit und Wahrheit bei Werbung mit Preisreduzierungen sorgen. Wir sehen in der beanstandeten Preiswerbung eine unzulässige Lockwerbung und Verbrauchertäuschung, die wir abstellen wollen", sagte Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale. Sie habe rechtliche Schritte eingeleitet.
Konkret geht es um die für Rabatte herangezogenen Referenzpreise, die sich nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht an geltendes EU-Recht halten. Amazon stützt die Vergleichspreise nämlich auf die Unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale müsste Amazon stattdessen den günstigsten Wert aus den vergangenen 30 Tagen heranziehen. Amazon täusche auf diesem Weg eine besondere Attraktivität der Angebote vor, die es so nicht gebe, schreibt die Verbraucherzentrale.
Tatsächlich nennt Amazon auf einer Support-Seite verschiedene Optionen für die Anzeige eines Referenzpreises: Der dargestellte Wert kann sich demnach entweder auf die UVP des Herstellers oder auf einen "mittleren Verkaufspreis", den Kunden auf Amazon gezahlt haben, beziehen.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer muss sich eine Preisreduzierung jedoch auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage beziehen. Das habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26. September nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi entschieden. In einem Statement an Teltarif beschreibt Amazon die Vorwürfe der Verbraucherzentrale als inkorrekt. Die Entscheidung des EuGH beziehe sich auf eine "andere Fallkonstellation". Amazon halte sich an alle Gesetze und regulatorische Vorgaben.
Sammelklage gegen Fake-Rabatte in den USA
Der Fall erinnert an eine angestrebte Sammelklage, die kürzlich in den USA eingereicht wurde. Darin wird Amazon vorgeworfen, systematisch gefälschte Rabatte auf seinen Produktseiten anzuzeigen, um potenzielle Kunden in die Irre zu führen. Die auf Produktseiten angezeigten Rabatte sollen laut Klageschrift den Eindruck erwecken, dass Kunden zum Schnäppchenpreis zuschlagen können. Tatsächlich sei aber der grundlegende Listenpreis, der als Vergleichswert angezeigt wird, aufgeblasen. Entsprechend sei der angezeigte Discount falsch.
Interessant: In den USA geht Amazon bei seinen Vergleichspreisen anders vor als in Deutschland: In den USA wählt Amazon eigenen Angaben zufolge Preise als Vergleich, die in den vergangenen 90 Tagen aufgerufen wurden. Der Kläger wirft Amazon vor, sich daran nicht zu halten.
(dahe)