Anrufer wollen ihr Logo auf Deinem Bildschirm

Es klingelt. Auf dem Bildschirm stehen der Name der anrufenden Firma, ihr Logo und der Grund ihres Anrufes. Das wĂĽnschen sich US-Netzbetreiber.

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Smartphone in einer Frauenhand

(Bild: Gorodenkoff/Shutterstock.com)

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Inhaltsverzeichnis

Wie können Netzbetreiber in Flatrate-Zeiten mehr Geld mit Sprachtelefonie einnehmen? Ganz einfach, sie vermieten Deinen Handybildschirm. Unternehmen, die Verbraucher anrufen, sollen dafür zahlen, dass auf dem Bildschirm des Angerufenen der Name des Anrufers, sein Marketing-Logo und eine Kurzbeschreibung des Anrufgrundes aufscheinen. "Branded Calling ID" nennt das der US-Branchenverband CTIA (Cellular Telecommunications and Internet Association).

Beispielsujet von T-Mobile USA

(Bild: T-Mobile)

Neben den Netzbetreibern hofft eine ganze Reihe von Anbietern auf lukratives Zusatzgeschäft, darunter Amazon.com, das Software für Callcenter anbietet, und Neustar, das unter anderem die Anrufer identifizieren möchte. Neustar hat sich mit First Orion und Hiya zusammengetan, um Branded Calling zum Durchbruch zu verhelfen.

Sie versprechen ihren Firmenkunden, dass Verbraucher positiv auf die mit Daten "angereicherten" Anrufe reagieren und häufiger abheben oder zurückrufen, als wenn sie bloß eine unbekannte Rufnummer sehen. Bei tatsächlich zustandegekommenen Gesprächen würden Verbraucher dann auch häufiger etwas kaufen, wenn es zu Beginn ein Branded Call war. Das sollen Erfahrungen ausgewählter Kunden, beispielsweise einer Versicherung, zeigen.

Umfragen unter Verbrauchern würden belegen, dass die Allermeisten bei unbekannten Anrufern nicht mehr abheben. Gleichzeitig haben fast vier von fünf Befragten angegeben, durch Nicht-Abheben im letzten Monat mindestens einen wichtigen Anruf verpasst zu haben – darunter auch Anrufe, auf die sie bereits warteten. Bei Branded Calls würden die meisten Konsumenten aber liebend gerne abheben, so das Umfrageergebnis. Wie jeder Spear-Phisher weiß: Firmenlogos einzublenden steigert das Vertrauen der Empfänger.

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Branded Calling baut auf Rich Call Data (RCD) mit Passport Extension. Ein RFC ist in Arbeit. Die amerikanische Standardisierungsorganisation ATIS (Alliance for Telecommunications Industry Solutions) hat RCD 2021 standardisiert (ATIS-1000094). Es unterscheidet sich wesentlich von bisherigen Ansätzen, den Anrufer hinter einer Rufnummer zu identifizieren. Traditionell wird dabei eine Datenbanken befragt, die von einem Dritten betrieben wird und häufig nicht mehr aktuelle oder auch völlig falsche Einträge enthält. Die entsprechende Datenbank zu finden und korrigieren zu lassen, ist schwierig.

Dem Autor dieser Zeilen ist beispielsweise schon der Schreck durch die Glieder gefahren, als ein Anruf auf seinem Android-Handy angeblich von einem Krankenhaus in einem anderen Ort kam. Tatsächlich war der Anrufer eine kleine Unternehmerin, die unter der falschen Zuordnung zum örtlichen Spital leidet, aber genauso wenig unternehmen kann, wie der Angerufene. Das Krankenhaus hat damit auch nichts zu tun und ganz andere Sorgen. Der Netzbetreiber will von nichts wissen, und Android-Betreiber Google hat für solche Anliegen kein erkennbar offenes Ohr.

Mit Branded Calling soll das alles besser werden, weil die Identität des Anrufers verifiziert wird. Das übernehmen Dienstleister, die Verträge mit zahlenden Kunden schließen. Die Auftraggeber müssen sich und ihre Firmennamen, Rufnummern, Markenlogos und Anrufgründe registrieren. Dass der Anruf tatsächlich im Auftrag des Rufnummerninhaber ausgelöst wurde, sollen kryptografische Zertifikate des STIR/SHAKEN-Verfahrens sicherstellen. Mit STIR/SHAKEN werden in Nordamerika bereits jetzt Rufnummern signiert, um Telefon-Spam zu bekämpfen.

Gegenüber der US-Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission) bewirbt der Branchenverband CTIA Branded Calling entsprechend als "Next Generation of Call Authentication". Gleichzeitig bittet die CTIA die Behörde darum, ja keine Regeln für Branded Calling zu erlassen. Das Argument: Regeln könnten Innovation behindern.

Die Branche möchte sich lieber selbst kontrollieren. Dazu hat die CTIA eine Reihe von Empfehlungen (Best Practices) für den gedeihlichen Betrieb von Branded Calling ausgearbeitet. Sie sehen vor, dass die angezeigten Anrufernamen in mindestens einem US-Staat als Firmen- oder Markenname registriert sind. Und jedes genutzte Logo soll in der US-Datenbank registrierter Marken aufscheinen. Der Anrufgrund soll nicht länger als 35 Zeichen sein.

Alle Elemente sollen passiv sein. Nicht empfohlen sind daher Hyperlinks, QR-Code oder ähnliche Dinge, die dem Anrufer ermöglichen, eine weitere Aktion auszulösen, wie das Aufrufen einer Webseite, das Auslösen eines Anrufes oder das Öffnen der Anwendungen für E-Mail, SMS, etc.

Zudem verbittet sich die CTIA neben irreführenden oder gar illegalen Inhalten auch Kraftausdrücke, Gewaltaufrufe, die Erwähnung illegaler Drogen sowie "SHAFT content". SHAFT steht für die amerikanischen Untugenden Hassrede, Alkohol, Schusswaffen und Tabak, sowie auch für Sex. Mehrere Branchen werden Branded Calling also nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Überhaupt sollen nur wohlbeleumundete Unternehmen teilnehmen: Einerseits sollen Verifizierungsanbieter ihre Auftraggeber hinsichtlich Einträgen auf Embargo-Listen der US-Regierung überprüfen. Andererseits sollen sie auf weitere Warnhinweise achten: Finanzielle Schwierigkeiten, kritische Medienberichte, Gerichtsurteile, unbezahlte Rechnungen, Naturkatastrophen, ausgebrochene Feuer, Kündigungswellen, kritische Anmerkungen von Buchprüfern, versäumte Bilanzfristen, hohe Schulden, zahlreiche Beschwerden oder geringe Unternehmensgröße können die Teilnahme an Branded Calling verhindern.

Technisch könnte RCD übrigens auch Tonausgaben auf fremden Geräten auslösen, man denke an vom Anrufer beigesteuerte Klingeltöne; das geht aus dem aktuellen RFC-Entwurf für SIP-Parameter für RCD hervor. Doch davor schreckt die Branche dann doch zurück. Die Best Practices der CTIA erwähnen das tönende Marketing auf fremden Handys nicht, und der RFC-Entwurf gibt zu, dass hörbare Rich Call Data nicht gut spezifiziert sei. Schließlich stellt die CTIA in einer Fußbote fest, dass Verifizierungsanbieter nicht verpflichtet sind, Telefonate abzuhören, um festzustellen, ob der vom Anrufer angegebene Anrufgrund auch wirklich stimmt.

(ds)