Apple erklärt Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Als Reaktion auf eine Abmahnung durch europäische Verbraucherorganisationen weist Apple nun auf die gesetzliche Gewährleistung hin und erklärt die Unterschiede.

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Unter dem Titel "Apple Produkte und gesetzliche Gewährleistung in der EU" erklärt der Mac- und iPhone-Hersteller nun auf einer eigenen Seite die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Gewährleistung, der durch das Unternehmen gewährten einjährigen Hardware-Garantie sowie der kostenpflichtigen Garantieverlängerung "AppleCare Protection Plan". Apples deutscher Online-Store weist neuerdings zudem im Kleingedruckten darauf hin, dass die Garantieverlängerung "zusätzlich zu den im jeweiligen Land geltenden Verbraucherschutzgesetzen" gilt.

Apple erklärt die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung in dieser Tabelle.

Damit reagiert das Unternehmen offenbar auf eine Abmahnung europäischer Verbraucherorganisationen – diese hatten moniert, Apple weise beim Verkauf seiner Garantieverlängerung nicht "einfach und verständlich" auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hin. Ob die Angelegenheit durch die neue Hinweisseite vom Tisch ist, bleibt vorerst offen. In Italien hatte eine Behörde Apple diesbezüglich bereits eine Strafzahlung in Höhe von 900.000 Euro auferlegt – die Berufung des Unternehmens wurde vergangene Woche abgelehnt, eine weitere Anhörung folgt im Mai. (lbe)