Apple vs. Samsung: Hohe Geldstrafe, kein Verkaufsverbot, Berufung
Stunden, nachdem das endgültige Urteil im ersten Patentprozess zwischen Apple und Samsung vorlag, hat Samsung Berufung dagegen eingelegt. Mit dem Spruch blieb Richterin Koh bei ihrer bisherigen Position.
- Christian Kirsch
Bereits im August 2012 entschieden die Geschworenen Im ersten Patentprozess zwischen Apple und Samsung. Nach mehreren Runden von Einsprüchen, Berufungen und Beschlüssen hat nun Richterin Lucy Koh das endgültige Urteil der ersten Instanz verkündet.
Darin lehnte Koh wie bereits zuvor Verkaufsverbote gegen Samsung-Geräte ab. Allerdings blieb es im Wesentlichen bei der von der Jury festgesetzten Schadenersatzzahlung für den südkoreanischen Konzern: Er soll Apple 929 Millionen US-Dollar überweisen. Die Geschworenen hatten dem iPhone-Hersteller etwas über eine Milliarde zugesprochen.
Nur wenige Stunden nach Kohs Urteil legte Samsung dagegen Berufung bei der nächsten Instanz ein. Dabei dürfte es sowohl um die Höhe des Schadenersatzes gehen als auch um die gegen Apple vorgebrachten Patente: Mit keinem einzigen davon war das Unternehmen in dem Verfahren erfolgreich, während sein Gegner wegen der Verletzung seiner Schutzrechte und vor allem seiner Geschmacksmuster den üppigen Schadenersatz zugesprochen bekam.
Ende März 2014 stehen sich die beiden Kontrahenten in einem zweiten Patentprozess vor derselben Richterin erneut gegenüber. Ein von ihr verlangtes Mediationsverfahren war im Februar gescheitert. (ck)