Apple vs. Samsung: Kein Verkaufsverbot fĂĽr iPhone 4S in Frankreich

Der südkoreanische Konzern konnte auch in Frankreich keine Einstweilige Verfügung gegen Apples aktuelles Smartphone-Modell erwirken. Ein Pariser Gericht erklärte den Antrag für "unverhältnismäßig".

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Ein Pariser Gericht hat Samsungs Antrag auf eine Einstweilige Verfügung für den Verkaufsstopp des iPhone 4S in Frankreich abgewiesen. Dies meldet der für Le Figaro tätige Journalist Benjamin Ferran auf Twitter. Das Gericht habe den Antrag als "unverhältnismäßig" gewertet und angeordnet, dass der südkoreanische Konzern Apple Verfahrenskosten in Höhe von 100.000 Euro zu erstatten habe.

Samsung war bereits in Italien mit dem Versuch gescheitert, ein Verkaufsverbot für das iPhone 4S zur Markteinführung im Oktober zu erwirken – laut dem Patentanalysten Florian Müller wird das Verfahren am 16. Dezember in Mailand erneut verhandelt. Beide Unternehmen stehen in einem weltweiten Patentstreit um Tablets und Smartphones. Zuletzt hatte ein Gericht in Kalifornien Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung für den Vertriebsstopp des Galaxy Tab 10.1 auf dem US-Markt zurückgewiesen. (lbe)