Audi: Klage gegen Gendern abgewiesen

Ein Mitarbeiter von VW ist mit seiner Klage gegen den Gender-Leitfaden von Audi in erster Instanz gescheitert. Aufgeben will er noch nicht.

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Audi Ringe

(Bild: Florian Pillau)

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  • dpa

Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Ein Mitarbeiter der VW AG, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller auf Unterlassung verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Mitarbeiter in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich ("Mitarbeiter_innen") nutzen.

Wie die Zivilkammer entschied, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Mitarbeiter richte. Der Kläger kündigte an, das Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. "Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus", sagte er zu möglichen Rechtsmitteln.

(mfz)